„Vermutlich könnte die Finanzverwaltung auf der Grundlage der ihr zufließenden Daten die eine oder andere Kanzlei besser beurteilen als der Kanzleiinhaber dies selbst tut.“
Heßler, Verbandsnachrichten 1/2017, S. 24, zu den Möglichkeiten des „Data Mining“ durch Finanzbehörden.