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VG Münster: Kein Erlass der Gewerbesteuer auf Grundlage des Sanierungserlasses

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Das VG Münster entschied mit Urteil vom 21.05.2014, Az. 9 K 1251/11, eine Gemeinde dürfe ermessensfehlerfrei einen Antrag auf Erlass der Gewerbesteuer mit der Begründung ablehnen, dass eine Bindung an den sog. Sanierungserlass nicht bestehe. Der Gesetzgeber habe mit Aufhebung des § 3 Nr. 66 EStG a. F. eine Härte für den Steuerpflichtigen bewusst in Kauf genommen.

Im Streitfall wurde Berufung eingelegt (OVG Münster, Az. 14 A 1337/14).

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