Wer wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig zu einer Geldstraße von 168.000 Euro (350 Tagessätze) verurteilt worden ist, dem fehlt die erforderliche Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 18.05.2017 (Az. 6 K 7615/16, nicht rechtskräftig). Konsequenz: Die Piloten-Lizenz ist weg und der Traum vom Fliegen ist aus.
VG Düsseldorf: „Verurteilter Steuerhinterzieher als Privatpilot ungeeignet“
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Rico Deutschendorf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
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