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Betriebs-PKW vertragswidrig genutzt – verdeckte Gewinnausschüttung oder Arbeitslohn?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, die nachhaltige „vertragswidrige“ private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer nicht stets als vGA zu beurteilen sei. Unterbinde die Kapitalgesellschaft die unbefugte Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht, könne dies sowohl durch das Beteiligungsverhältnis als auch durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein. Die Zuordnung (vGA oder Arbeitslohn) bedürfe der wertenden Betrachtung im Einzelfall.

@ BFH, Urteil vom 11.02.2010, VI R 43/09

Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 1016

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