Hin und wieder wird von Mandanten gefragt, ob aufgrund eines Verstoßes gegen das im Grundgesetz enthaltene Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) das Umsatzsteuergesetz insgesamt und insbesondere die Anhebung des Umsatzsteuersatzes von 16 auf 19 % im Jahr 2007 nichtig sei. Hierzu hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) bereits in mehreren Entscheidungen geäußert und eine Gesamtnichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes verneint (BFH v. 27.02.2014, V B 12/14; BFH v. 18.05.2011, VII B 195/10; BFH, 16.12.2009, V B 23/08; BFH, 12.03.2009, XI B 23, 24/08, XI B 23/08, XI B 24/08).
Fazit: Einspruchs- oder Klageverfahren gegen Umsatzsteuerbescheide mit dem alleinigen Argument, das Umsatzsteuergesetz sei aufgrund eines Verstoßes gegen das Zitiergebot nichtig, haben keine Aussicht auf Erfolg.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht