Umsatzsteuerbare Lieferung auch bei Betrugsabsicht des Lieferers

Dem Vorsteuerabzug aus einer Lieferung i.S. von § 15 Abs. 1, § 3 Abs. 1 UStG steht nicht entgegen, dass der Lieferer zivilrechtlich nicht Eigentümer des Liefergegenstands ist und darüber hinaus beabsichtigt, den gelieferten Gegenstand vertragswidrig nochmals an einen anderen Erwerber zu liefern.

@ BFH, Urteil vom 08.09.2011, V R 43/10

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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