Selbstanzeige: Auch hinterzogener Solidaritätszuschlag ist nachzuzahlen
Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige ist, dass die hinterzogenen „Steuern“ nachgezahlt werden (§ 371 Abs. 3 S. 1 AO). Ohne Entrichtung der Steuern gibt es keine Straffreiheit. Meine Mandanten stellen in der Selbstanzeigeberatung hin und wieder die Frage, was zu diesen „Steuern“ zählt. Beispielsweise bei der Hinterziehung von Einkommensteuer zählt…
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