Steuerberater muss nach Zahnbehandlungskosten fragen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass einem Steuerberater ein grobes Verschulden im Sinne von § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO am nachträglichen Bekanntwerden von Zahnbehandlungskosten zur Last fallen kann, wenn er es unterlässt, seinen Mandanten nach solchen Aufwendungen zu fragen. Die Verpflichtung nachzufragen entfällt auch nicht dadurch,…
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