Kompensationsverbot: BGH wirft ständige Rechtsprechung bei Umsatzsteuerhinterziehung über Bord
Der Tatbestand der Steuerhinterziehung setzt eine Steuerverkürzung voraus. Gemäß § 370 Abs. 4 S. 3 AO liegt eine Steuerverkürzung auch dann vor, „wenn die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, aus anderen Gründen hätte ermäßigt … werden können.“ Diese Vorschrift wird Kompensationsverbot genannt. Bei der strafrechtlichen Berechnung des Steuerverkürzungsbetrags…
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