Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: Wiedereinsetzung

  • „Steuerberater treffen Richter des Sächsischen Finanzgerichts“

    Am 29.08.2017 besuchte ich die Veranstaltung „Steuerberater treffen Richter des Sächsischen Finanzgerichts“, die vom Sächsischen Finanzgericht und vom Steuerberaterverband Sachsen organisiert wurde. Themen waren „Probleme der Bekanntgabe, Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; insbesondere unter dem Blickwinkel der Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.“

    Nach zwei Kurzreferaten zur Bekanntgabe (von Steuerbescheiden) und zur Wiedereinsetzung folgte eine anregende Diskussion zu praxisrelevanten Problemen.

  • Vordatierter Steuerbescheid und Wiedereinsetzung

    Der BFH hat entschieden, dass ein Steuerbescheid, der vor dem Datum des Bescheides zugestellt wird, wirksam bekanntgegeben ist, so dass die Einspruchsfrist mit Bekanntgabe des Bescheids zu laufen beginnt. Versäumt der Empfänger die Einspruchsfrist, weil er darauf vertraut hat, die Frist ende nicht vor Ablauf eines Monats nach dem Datum des Bescheids, so ist ihm regelmäßig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

    @ BFH, Urteil vom 20.11.2008, III R 66/07

    Fundstelle(n): BStBl II 2009, 185

    Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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