Angekaufte Bankdaten dürfen verwertet werden
Das Finanzgericht Köln hat keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten im Besteuerungsverfahren verwerten darf (Beschluss vom 15.12.2010, 14 V 2484/10). Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht www.steueranwalt-leipzig.de