Tag Archive: Verspätungszuschlag

Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2012

Grundsätzlich sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, spätestens fünf Monate danach abzugeben (§ 149 Abs. 2 AO). Das heißt, dass beispielsweise die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2012 bis zum 31.05.2013 abzugeben ist.   Davon – zu Gunsten des Steuerpflichtigen – abweichende Regelungen enthalten die…
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Verspätungszuschläge sind im Steuerbescheid festzusetzen

Der BFH hat entschieden, dass Verspätungszuschläge gemäß § 152 Abs. 3 AO regelmäßig in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Steuerbescheid festzusetzen sind. Diese Vorschrift markiere ein Regel-Ausnahme-Verhältnis: Nur in Ausnahmefällen solle von der gleichzeitigen Festsetzung abgewichen werden können. Ihr Zweck liege darin, den Steuerpflichtigen möglichst nicht nachträglich durch einen…
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