Keine Einziehung bei versuchter Steuerhinterziehung
Hat der Straftäter durch die Straftat einen Vermögensvorteil erlangt, soll er diesen nicht behalten dürfen. Der Vermögensvorteil wird ihm wieder weggenommen (Vermögensabschöpfung bzw. Einziehung). Streitig war, ob auch bei einer nur versuchten Steuerhinterziehung eine Einziehung möglich ist. OLG Celle: Einziehung auch bei versuchter Steuerhinterziehung möglich Hat der Täter oder Teilnehmer…
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