BFH: Verfassungsrechtliche Zweifel an Höhe des Zinssatzes ab Veranlagungszeitraum 2012 bis heute
„Zinsen gibt es nur noch im Steuerrecht!“ (Trossen, JM 2018, 476) Wenn im Steuerrecht Geldbeträge zu verzinsen sind, dann beträgt der Zinssatz gemäß 238 Abs. 1 S. 1 AO „für jeden Monat einhalb Prozent“, also 6 Prozent pro Jahr. Ein stattlicher Betrag! Aufgrund des „strukturellen Niedrigzinsniveaus“ zweifelte bereits BFH, 25.04.2018,…
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