Sächsisches Finanzgericht: Mangelhafte Verfahrensdokumentation führt nicht ohne weiteres zur Schätzungsbefugnis
Wenn die Besteuerungsgrundlagen nicht ermittelt oder berechnet werden können, dann darf und muss die Finanzbehörde schätzen (§ 162 Abs. 1 AO). Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn die Buchführung oder die Aufzeichnungen der Besteuerung nicht nach § 158 AO zugrunde gelegt werden können. Auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung kommt es…
Weiterlesen