Das FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2017, 10 V 1044/17, entschied, dass es keine rechtliche Bindung gebe zwischen der Beurteilung einer vGA auf der Ebene der Gesellschaft und auf der Ebene des Anteilseigners.
Tag: Steuerstreit
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Keine Rücknahme eines Aufteilungsantrags
Das Hessische FG entschied mit Urteil vom 22.06.2017, Az. 10 K 833/15, dass ein einmal gestellter Antrag auf Aufteilung einer Gesamtschuld gemäß §§ 268ff. AO (Aufteilungsantrag) nicht zurück genommen werden kann.
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Haftungsbescheid des Finanzamtes zum Festpreis prüfen lassen
Kostensicherheit: Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung bei der Abwehr von Haftungsbescheiden kann ich Ihnen die rechtliche Prüfung von Haftungsbescheiden zum Festpreis (Pauschalpreis) anbieten.
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Sanierungskosten vor dem Finanzgericht
Fairer Prozess heute am Sächsischen Finanzgericht. Es wurde darüber gestritten, in welcher Höhe begünstigte Sanierungsaufwendungen anzuerkennen sind. Mit meiner Rechtsauffassung kam ich zwar nicht durch. Allerdings überraschte der Vorsitzende – zugunsten meines Mandanten – mit einer alternativen Berechnung der Sanierungsaufwendungen. Ich war genauso verblüfft wie der Vertreter des Finanzamtes. Im Ergebnis gewann der Mandant im Verhältnis 70:30. Besser als erhofft.
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Anzahl bearbeiteter Mandate (Kernkompetenzen)
Ich habe bisher u. a. folgende Mandate bearbeitet:
- ca. 300 Mandate aus dem Bereich Steuerstreit,
- ca. 90 Mandate aus dem Bereich Steuerstrafverteidigung und
- ca. 25 Mandate aus dem Bereich Selbstanzeigeberatung.
(Stand: 11.08.2017)
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Versuchte Steuerhinterziehung: Ermittlungsverfahren mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt
Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, die Einkommensteuererklärung für 2012 nicht abgegeben und dadurch versucht zu haben, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 30.000 € verkürzt zu haben. Die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) beabsichtigte daher, beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl gegen meinen Mandanten zu beantragen.
Nachdem ich mich als Verteidiger bestellt, Akteneinsicht genommen und nach Auswertung der Akten gegenüber der BuStra Stellung genommen hatte, stellte die BuStra das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein. (mehr …)
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Vertiefungsseminar Bilanzen
Am 07.06.2016 nahm ich am Seminar „Bilanzen lesen und verstehen (Vertiefung)“ teil. Hier ging es überwiegend um Bilanzanalyse und Kennzahlen.
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Festsetzungsverjährung und Ablaufhemmung bei Fahndungsprüfung
Der BFH hat in einem Beschluss vom 16.03.2016, Az. V B 89/15, bestätigt, dass der Erlass von Änderungsbescheiden im Anschluss an eine Steuerfahndungsprüfung gemäß § 171 Abs. 5 AO (Ablaufhemmung) grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung zulässig ist. Es komme somit nicht darauf an, dass die Änderungsbescheide innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Abschluss der Ermittlungen ergehen oder ihre Umsetzung über einen längeren Zeitraum unterbleibt. Eine zeitliche Grenze für den Erlass von Änderungsbescheiden im Anschluss an Fahndungsmaßnahmen werde nur durch den Eintritt der Verwirkung gezogen.
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Keine Drittwirkung der Steuerfestsetzung bei Vorbehalt der Nachprüfung
Lesetipp: Rose, Dirk, Haftung im Steuerrecht – Keine Drittwirkung der Steuerfestsetzung nach § 166 AO im Haftungsverfahren, wenn ein Vorbehalt der Nachprüfung besteht? – Anmerkung zu BFH, Urt. v. 22.04.2015 – XI R 43/11, BStBl. II 2015, 755 = DStRE 2015,941, in: DStR 2016, 1152
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Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO: Änderung des AEAO
Durch BMF-Schreiben vom 23.05.2016 wurden im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) Erläuterungen zur Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO eingefügt. Insbesondere ist eine Abgrenzung zur Selbstanzeige (§ 371 AO) enthalten.
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Schlüsselqualifikationen für die Selbstanzeigeberatung bei Steuerhinterziehung
„Eine Durchdringung des Selbstanzeigerechts sowohl in der rechtlichen als auch in der praktischen Behandlung“ ist „nur bei grundlegendem Verständnis des Steuerstrafrechts möglich … Konkret bedeutet dies, dass der Berater nicht nur die materiell-rechtlichen Vorschriften der jeweiligen in Betracht kommenden Einzelsteuergesetze beherrschen muss. Darüber hinaus sollte er auf der Klaviatur des steuerlichen Verfahrensrechts der Abgabenordnung spielen und auch mit der Praxis von Besteuerungs- und Strafverfahren vertraut sein.“
(Quedenfeld/Füllsack, Verteidigung in Steuerstrafsachen, 5. Aufl. 2016, Rn. 416)
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Steuerberaterin vom Vorwurf der Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung in der Berufung freigesprochen
Einer Steuerberaterin wurde vorgeworfen, sie habe eine Eingangsrechnung einer von ihr steuerlich beratenen eingetragenen Genossenschaft manipuliert. Damit habe sie der Genossenschaft ermöglichen wollen, zu Unrecht die Vorsteuer aus dieser Rechnung zu ziehen. Es ging dabei um Vorsteuern in Höhe von sage und schreibe 283,57 €. Das bizarre Steuerstrafverfahren endete – nach erstinstanzlicher Verurteilung – mit einem Freispruch im Berufungsverfahren.