Der Gesetzgeber hat ab dem Jahr 2013 die für den Steuerpflichtigen günstige Rechtsprechung, wonach Kosten eines Zivilprozesses grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können, gekippt. In § 33 Abs. 2 EStG wurde ein neuer Satz 4 eingefügt. (mehr …)
Tag: Steuerstreit
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Verzinsung bei Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages
Die Rückgängigmachung einer Gewinnminderung, die auf der Bildung eines Investitionsabzugsbetrages beruht, führt im Regelfall zu einer Steuernachforderung, die vom Steuerpflichtigen zu verzinsen ist. Streitig war bisher, wann der Zinslauf beginnt. (mehr …)
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Prozesszinsen auch bei unwirksamer Steuerfestsetzung
Wenn das Finanzamt vor dem Finanzgericht verliert und der Kläger eine Steuererstattung erhält, muss das Finanzamt nicht nur die Kosten des Verfahrens tragen. Die Steuererstattung ist von der Klageerhebung bis zur Auszahlung vom Finanzamt zu verzinsen (so genannte Prozesszinsen). Der Antrag auf Festsetzung der Prozesszinsen ist beim Finanzamt zu stellen. Das Finanzamt erlässt dann einen Zinsbescheid.
Ein Anspruch auf Festsetzung von Prozesszinsen besteht auch dann, wenn ein unwirksamer Steuerbescheid vom Gericht aufgehoben wird (Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.05.2013, Az. II R 20/11). Im Streitfall wurde der angegriffene Bescheid nicht wirksam bekannt gegeben und war deshalb unwirksam.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
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Hinzuziehung eines Bevollmächtigten – Antrag in der Revision unzulässig
Wenn das Finanzamt vor dem Finanzgericht unterliegt, muss es die Kosten des Verfahrens tragen. Dazu gehören auch die Beraterkosten für das Einspruchsverfahren, wenn das Gericht die Hinzuziehung des Beraters für notwendig erklärt.
Dieser Antrag muss vor dem Finanzgericht gestellt werden, da er sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren gehört. Im Revisionsverfahren ist er unzulässig. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 19.02.2013, Az. IX R 7/10, klargestellt und damit seine ständige Rechtsprechung bestätigt.
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Nachträglicher Vorläufigkeitsvermerk im Einspruchsverfahren – Verfassungsbeschwerde anhängig
Gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.01.2013, X R 32/08, ist unter dem Az. 1 BvR 1462/13 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Themen:
Beendigung der Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch Vorläufigkeitsvermerk – Rechtsschutz – Voraussetzungen für Eintritt und Beendigung der Zwangsruhe gemäß § 363 Abs. 2 AO – Unterlassene Anhörung des Steuerpflichtigen nach Wegfall des Ruhensgrundes – Verfassungskonforme Auslegung einer Steuerrechtsnorm – Änderung von Steuerbescheiden durch Aufnahme von Vorläufigkeitsvermerken als Teilabhilfe im Einspruchsverfahren – Umfang von Vorläufigkeitsvermerken – Abzug von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung
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Strafverteidigungskosten bei Vorsatztat keine außergewöhnlichen Belastungen
Wer wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, kann die Kosten für seine Strafverteidigung (insbesondere Anwaltskosten) nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehen. Das entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 16.04.2013, Az. IX R 5/12.
Tipp: Diese Aufwendungen können aber – vorrangig zu prüfende – Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein, wenn sie betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Im Streitfall ließen sich die Strafverteidigungskosten aber nicht dem betrieblichen oder beruflichen Bereich zuordnen.
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Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Beraterwechsel
Das FG Köln entschied mit Beschluss vom 07.08.2012, Az. 10 Ko 2683/11, dass die Geschäftsgebühr für das Einspruchsverfahren nicht auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Klageverfahrens angerechnet wird, wenn der Steuerpflichtige vor Gericht von einem anderen Berater vertreten wird als im Einspruchsverfahren. Im Streitfall trat im Einspruchsverfahren ein Steuerberater auf, das Klageverfahren führte ein Rechtsanwalt.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
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Inkasso: Die Menge macht’s …
Wer immer schon mal wissen wollte, wie so genanntes Mengeninkasso funktioniert, kann dies in einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.08.2012, Az. III B 246/11, nachlesen. Darin befasste sich der BFH mit der Frage, ob ein Rechtsanwalt, der Mengeninkasso betreibt, insoweit freiberuflich oder gewerblich tätig ist. (mehr …)