Am 12.05.2015 nahm ich am Seminar „Neuregelung der Selbstanzeige zum 1. Januar 2015“ teil. Schwerpunkt waren die neuen Sperrgründe und der überarbeitete Strafzuschlag.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Steueranwalt Leipzig | Steuerstreit und Steuerstrafverteidigung
Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit
Am 12.05.2015 nahm ich am Seminar „Neuregelung der Selbstanzeige zum 1. Januar 2015“ teil. Schwerpunkt waren die neuen Sperrgründe und der überarbeitete Strafzuschlag.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Am 21.04.2015 traf sich der Fachkreis Steuerrecht des Leipziger Anwaltvereins. Ich selbst hielt einen Vortrag zum Thema “Amtshaftung des Finanzamtes (Grundzüge)”.
Gemäß § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO wirkt die Selbstanzeige nicht strafbefreiend, wenn
„eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste“
Bei den „Steuer-CD-Fällen“ – Ankauf von Steuerdaten durch die Finanzbehörden – ist streitig, ab welchem Zeitpunkt von einer „Tatentdeckung“ in diesem Sinne gesprochen werden kann. (mehr …)
Eine wirksame Selbstanzeige setzt voraus, dass auch die hinterzogenen Steuern und Zinsen nachgezahlt werden können. Ohne Nachzahlung keine Straffreiheit. In Fällen, in denen Schwarzeinnahmen noch wohlbehütet auf einem Auslandskonto liegen, ist das im Regelfall kein Problem.
Wurden die Schwarzeinnahmen allerdings „verfrühstückt“ und können die nachzuzahlenden Steuern nicht aufgetrieben werden, wird die Selbstanzeigeberatung eher dahin gehen, keine Selbstanzeige abzugeben.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Ab 01.04.2015 finden Sie mich im neuen Büro unter der Anschrift
direkt neben dem Zoo (gegenüber Elefantengehege).
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Am 18.03.2015 nahm ich an einem Klimagespräch zwischen Mitgliedern der Finanzverwaltung und des Steuerberaterverbandes Sachsen im Finanzamt Leipzig II teil. Die Vorsteher der Finanzämter Leipzig I und II sowie des Finanzamtes Borna gaben einen Überblick über bevorstehende Umstrukturierungen bei den Finanzämtern, insbesondere den Betriebsprüfungsstellen. Im Anschluss wurden Praxisfragen der E-Bilanz und sonstige Fragen im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen erörtert.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Anlässlich einer Akteneinsicht in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren kam es zu einer Kontroverse darüber, ob das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers auch den Auszug aus dem Bundeszentralregister (BZR) des beschuldigten Mandanten umfasse. Bisher hatte ich den BZR-Auszug immer problemlos mit erhalten.
Die Mitarbeiterin der BuStra meinte zunächst, dass sie den BZR-Auszug nicht herausgeben müsse. Ich argumentierte, nach der Rechtsprechung sei der BZR-Auszug Aktenbestandteil und müsse dem Verteidiger zur Verfügung gestellt werden. Nach kurzem Hin und Her erhielt ich den Auszug.
Die Frage ist seit dem Beschluss des BVerfG vom 07.12.1982 (!), Az. 2 BvR 900/82, geklärt. Danach ist die
„möglichst frühzeitige Kenntnis des Registerauszugs … für die Verteidigung offenkundig von Bedeutung. Rechtsprechung und Schrifttum haben sich daher einmütig zu der Auffassung bekannt, daß sich das Einsichtsrecht des Verteidigers auch auf den Strafregisterauszug erstrecke …“
Am 03.02.2015 traf sich der Fachkreis Steuerrecht des Leipziger Anwaltvereins. Kollege Rechtsanwalt und Steuerberater Tobias Thum aus Leipzig hielt einen Vortrag zum Thema “Fallstricke in der Umsatzsteuer – Die unterschiedliche Behandlung gleicher Sachverhalte durch verschiedene Finanzämter.”
Am 01.01.2015 sind die Verschärfungen im Recht der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Kraft getreten. Zu Einzelheiten siehe meine Übersicht unter Selbstanzeigeberatung.
Fundstelle: Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 2415f. vom 30.12.2014
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Das Niedersächsische Finanzgericht hat im Klageverfahren 5 K 40/14 dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukommen kann (siehe Pressemitteilung vom 13.11.2014).
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Am 11.11.2014 nahm ich am Seminar „Außenprüfungen und verfahrensrechtliche Möglichkeiten eines Steuerberaters“ mit folgenden Themen teil:
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Am 11.11.2014 traf sich der Fachkreis Steuerrecht des Leipziger Anwaltvereins. Kollege Rechtsanwalt Thomas Golzer aus Leipzig hielt einen Vortrag zum Thema “Der Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung nach Maßgabe des Sanierungserlasses – Darstellung anhand eines praktischen Falls”.
Anhand seiner Beratungspraxis stellte er die Grundzüge der steurlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen dar und berichtete über Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung des Sanierungserlasses. Kollege Golzer verwies auch auf Entscheidungen des Sächsischen Finanzgerichts, wonach der Sanierungserlass als verfassungswidrig angesehen wird.