Beteiligung eines Freiberuflers an einem IT-Unternehmen
Beteiligt sich ein Freiberufler (hier: Rechtsanwalt und Steuerberater) an einem IT-Unternehmen (Aktiengesellschaft), so ist diese Beteiligung kein notwendiges Betriebsvermögen des Freiberuflers. Für die Annahme notwendigen Betriebsvermögens fehlt es an der erforderlichen sachlichen Nähe des Unternehmensgegenstandes des IT-Unternehmens (Softwareentwicklung) zur Tätigkeit des Freiberuflers. @ Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.04.2008, 7 K…
Weiterlesen