Strafverteidigungskosten als Werbungskosten
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kosten für eine Strafverteidigung Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein können (Urteil vom 15.04.2010, Az. 4 K 2699/06). Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht www.steueranwalt-leipzig.de