Unter meiner neuen Website www.steuerhaft.de biete ich speziell zu den Themen „Haftung im Steuerrecht“ und „Abwehr von Haftungsbescheiden“ Hintergrundinformationen und Informationen zu aktuellen Entwicklungen an.
Tag: Steuerrecht
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Mitglied im Fachanwaltsausschuss Steuerrecht
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen hat mich am 06.09.2017 als neues Mitglied in den Fachanwaltsausschuss Steuerrecht bestellt.
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Vortrag zur Haftung im Steuerrecht
Am 07.09.2017 hielt ich einen kurzen Vortrag zum Thema „Haftung im Steuerrecht“ im Rahmen des Fachkreises Steuerrecht (Leipziger Anwaltverein). Erörtert habe ich – anhand aktueller Rechtsprechung – die Abgrenzung zwischen Steuerschuldner und Haftungsschuldner bei der Haftung des Steuerhinterziehers (§ 71 AO), das grobe Verschulden bei der Vertreterhaftung (§§ 69, 34 AO) und den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides.
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EGMR: Kontenabruf bei Strafverteidiger unzulässig
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied durch Urteil vom 27.04.2017, Az. 73607/13, dass ein Kontenabruf bei einem Strafverteidiger unzulässig war. Die Abfrage sei unverhältnismäßig gewesen. Die Staatsanwaltschaft, die gegen einen Mandanten des Strafverteidigers ermittelte, hegte auch einen Geldwäscheverdacht gegen den Strafverteidiger selbst.
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FG Münster: Kasse auf MS-Access-Basis manipulationsanfällig
Das Finanzgericht Münster entschied durch Urteil vom 29.03.2017, 7 K 3675/13 E,G,U, dass ein auf Microsoft Access basierendes elektronisches Kassensystem anfällig für Manipulationen ist. Das Finanzamt dürfe eine solche Kassenführung verwerfen und Umsätze zuschätzen.
► Finanzgericht Münster, Urteil vom 29.03.2017, 7 K 3675/13 E,G,U
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Grunderwerbsteuer: BFH zum „einheitlichen Erwerbsgegenstand“
Der Bundesfinanzhof (BFH) legte mit Urteil vom 25.01.2017, Az. II R 19/15, eine neue Entscheidung zum „einheitlichen Erwerbsgegenstand“ bzw. „einheitlichen Vertragswerk“ bei der Grunderwerbsteuer vor.
Wenn der Erwerber eines Grundstücks beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags hinsichtlich des „Ob“ und „Wie“ der Bebauung gebunden sei, dann werde das erworbene Grundstück erst dann im bebauten Zustand Gegenstand des Erwerbsvorgangs, wenn der Bauerrichtungsvertrag geschlossen wird. Der Abschluss des Bauerrichtungsvertrags sei ein nachträgliches Ereignis, welches die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer auf den Zeitpunkt des Grundstückserwerbs dahingehend verändere, dass zu den Kosten des Grundstückserwerbs nunmehr auch die Baukosten hinzutreten.
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FG Hamburg zu Aufzeichnungspflichten bei Eigenprostitution
Auch bei der Ermittlung des gewerblichen Gewinns aus Eigenprostitution durch Einnahme-Überschussrechnung ist eine Aufzeichnung der einzelnen Geschäftsvorfälle erforderlich. Belege über die Betriebseinnahmen und -ausgaben sind aufzubewahren. Anderenfalls ist eine Schätzung zulässig. Die Führung eines Kassenbuchs ist dem gegenüber nicht erforderlich. Das entschied das Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 16.11.2016, Az. 2 K 110/15.
► Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 16.11.2016, Az. 2 K 110/15
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Steuerverkürzung: Steuervorauszahlungen und Kompensationsverbot
Bei der Berechnung einer Steuerverkürzung im Sinne von § 370 Abs. 4 S. 1 AO taucht die Frage auf, ob Steuervorauszahlungen zu berücksichtigen (anzurechnen) sind oder ob diese dem so genannten Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 S. 3 AO) unterliegen und daher unberücksichtigt bleiben müssen.
Rechtsprechung existiert hierzu – wie es scheint – nicht. In der steuerstrafrechtlichen Literatur (Ransiek in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 Rn. 527; Simon/Wagner, Steuerstrafrecht, S. 73) wird jedoch die Auffassung vertreten, dass für die Anrechnung von ESt-Vorauszahlungen gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG das Kompensationsverbot nicht eingreift, die Vorauszahlungen also bei der Verkürzungsberechnung zu berücksichtigen sind.
Gleiches dürfte dann aber auch für die KSt- und die GewSt-Vorauszahlungen gelten. Für die Anrechnung von KSt-Vorauszahlungen auf die KSt-Schuld verweist § 31 Abs. 1 S. 1 KStG auf § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG. Für die GewSt-Vorauszahlungen ist in § 20 Abs. 1 GewStG eine vergleichbare zwingende Anrechnung der GewSt-Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuerschuld vorgesehen.
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BFH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Abmahnungen durch Mitbewerber
Wettbewerber überziehen sich hin und wieder mit Abmahnungen (für einige scheint das auch das Hauptgeschäft zu sein). Zahlungen, die der Abgemahnte an den Abmahnenden leistet – in der Regel Ersatz der Anwaltskosten des Abmahnenden – unterliegen dabei der Umsatzsteuer und sind nicht als nicht steuerbarer Schadensersatz zu qualifizieren. Das entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 21.12.2016, Az. XI R 27/14.
Für den Abmahnenden kann es also im Nachhinein ordentlich teuer werden, wenn das Finanzamt Jahre später die Hand aufhält und aus den „Einnahmen“ aus der Abmahntätigkeit noch die Umsatzsteuer haben will.
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BayLfSt zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Verfügung vom 04.07.2016 (Az. S 0335.1.1-4/2 St42) Grundsätze zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen veröffentlicht.
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Betriebsprüfung: Anspruch auf Überlassung (elektronischer) Kalkulationsunterlagen
Das FA ist grundsätzlich verpflichtet, vom Betriebsprüfer vorgenommene Kalkulationen in elektronischer Form – z. B. eine Excel-Datei – (und nicht nur in Papierform) vorzulegen, damit der Steuerpflichtige sie überprüfen kann. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 25.07.2016 (Az. X B 213/15 und X B 4/16).
Diese Frage bedürfe keiner höchstrichterlichen Klärung mehr, so dass die Revision nicht zugelassen wurde. Zur Begründung verwies der BFH u. a. auf seine Entscheidung zum Zeitreihenvergleich, wonach auch die spezifischen „Daten“, auf denen der Zeitreihenvergleich basiere, offengelegt werden müssen (BFH, Urteil vom 25.03.2015, X R 20/13).