Der Gesetzgeber hat ab dem Jahr 2013 die für den Steuerpflichtigen günstige Rechtsprechung, wonach Kosten eines Zivilprozesses grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können, gekippt. In § 33 Abs. 2 EStG wurde ein neuer Satz 4 eingefügt. (mehr …)
Tag: Steuerrecht
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Verzinsung bei Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages
Die Rückgängigmachung einer Gewinnminderung, die auf der Bildung eines Investitionsabzugsbetrages beruht, führt im Regelfall zu einer Steuernachforderung, die vom Steuerpflichtigen zu verzinsen ist. Streitig war bisher, wann der Zinslauf beginnt. (mehr …)
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Prozesszinsen auch bei unwirksamer Steuerfestsetzung
Wenn das Finanzamt vor dem Finanzgericht verliert und der Kläger eine Steuererstattung erhält, muss das Finanzamt nicht nur die Kosten des Verfahrens tragen. Die Steuererstattung ist von der Klageerhebung bis zur Auszahlung vom Finanzamt zu verzinsen (so genannte Prozesszinsen). Der Antrag auf Festsetzung der Prozesszinsen ist beim Finanzamt zu stellen. Das Finanzamt erlässt dann einen Zinsbescheid.
Ein Anspruch auf Festsetzung von Prozesszinsen besteht auch dann, wenn ein unwirksamer Steuerbescheid vom Gericht aufgehoben wird (Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.05.2013, Az. II R 20/11). Im Streitfall wurde der angegriffene Bescheid nicht wirksam bekannt gegeben und war deshalb unwirksam.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
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Hinzuziehung eines Bevollmächtigten – Antrag in der Revision unzulässig
Wenn das Finanzamt vor dem Finanzgericht unterliegt, muss es die Kosten des Verfahrens tragen. Dazu gehören auch die Beraterkosten für das Einspruchsverfahren, wenn das Gericht die Hinzuziehung des Beraters für notwendig erklärt.
Dieser Antrag muss vor dem Finanzgericht gestellt werden, da er sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren gehört. Im Revisionsverfahren ist er unzulässig. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 19.02.2013, Az. IX R 7/10, klargestellt und damit seine ständige Rechtsprechung bestätigt.
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Nachträglicher Vorläufigkeitsvermerk im Einspruchsverfahren – Verfassungsbeschwerde anhängig
Gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.01.2013, X R 32/08, ist unter dem Az. 1 BvR 1462/13 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Themen:
Beendigung der Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch Vorläufigkeitsvermerk – Rechtsschutz – Voraussetzungen für Eintritt und Beendigung der Zwangsruhe gemäß § 363 Abs. 2 AO – Unterlassene Anhörung des Steuerpflichtigen nach Wegfall des Ruhensgrundes – Verfassungskonforme Auslegung einer Steuerrechtsnorm – Änderung von Steuerbescheiden durch Aufnahme von Vorläufigkeitsvermerken als Teilabhilfe im Einspruchsverfahren – Umfang von Vorläufigkeitsvermerken – Abzug von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung
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Strafverteidigungskosten bei Vorsatztat keine außergewöhnlichen Belastungen
Wer wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, kann die Kosten für seine Strafverteidigung (insbesondere Anwaltskosten) nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehen. Das entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 16.04.2013, Az. IX R 5/12.
Tipp: Diese Aufwendungen können aber – vorrangig zu prüfende – Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein, wenn sie betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Im Streitfall ließen sich die Strafverteidigungskosten aber nicht dem betrieblichen oder beruflichen Bereich zuordnen.
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Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Beraterwechsel
Das FG Köln entschied mit Beschluss vom 07.08.2012, Az. 10 Ko 2683/11, dass die Geschäftsgebühr für das Einspruchsverfahren nicht auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Klageverfahrens angerechnet wird, wenn der Steuerpflichtige vor Gericht von einem anderen Berater vertreten wird als im Einspruchsverfahren. Im Streitfall trat im Einspruchsverfahren ein Steuerberater auf, das Klageverfahren führte ein Rechtsanwalt.
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Seminar zum Einspruchsverfahren
Am 29.08.2013 nahm ich an einem Seminar zum Thema „Aktuelle Entwicklungen im Einspruchsverfahren und bei den Korrekturvorschriften“ teil.
Themen des Seminars:
- Strategien und Taktik im Einspruchsverfahren
- Aufklärung streitiger Sachverhalte im Einspruchsverfahren: Beweiserhebung und Beweismittel, Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten durch sachgerechte Beweisanträge
- Einschränkungen der Überprüfungs- und Ermittlungspflichten des Finanzamts
- Besonderheiten des Einspruchsverfahrens gegen Haftungs- und Duldungsbescheide
- Verfahrensrechtliche Fragen zum Einspruchsverfahren in der Insolvenz
- Besonderheiten des Einspruchs bei schwebenden Steuerstrafverfahren
- Kosten des Einspruchsverfahrens, Amtshaftung bei erfolgreichen Einspruchsverfahren
- Aktuelle BFH- und FG-Rechtsprechung
- Änderungen im AEAO zum Einspruchsverfahren nach §§ 346 ff AEAO
- Neues zu den Merkmalen der „ähnlichen“ offenbaren Unrichtigkeit in § 129 AO
- Zum „groben Verschulden“ und zu den Ermittlungspflichten in § 173 AO
- Spezialfragen zur Korrektur bei widerstreitenden Steuerfestsetzungen nach § 174 AO
- Problemfelder bei der Berichtigung materieller Fehler nach § 177 AO (Fehlerkompensation)
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Steuerberater muss nicht auf Pflicht zur Prüfung der Insolvenzreife hinweisen
Ein Steuerberater muss bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz einer GmbH nicht darauf hinweisen, dass der Geschäftsführer verpflichtet ist, zu prüfen, ob Insolvenzreife besteht. Das Dauermandat mit einer GmbH begründe bei üblichem Zuschnitt keine solche Hinweispflicht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 07.03.2013, Az. IX ZR 64/12, entschieden.
Es ist
„… nicht Aufgabe des mit der allgemeinen steuerlichen Beratung der GmbH beauftragten Beraters, die Gesellschaft bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz darauf hinzuweisen, dass es die Pflicht des Geschäftsführers ist, eine Überprüfung vorzunehmen oder in Auftrag zu geben, ob Insolvenzreife eingetreten ist und gegebenenfalls gemäß § 15a InsO Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden muss. Anders als bei einem ausdrücklichen Auftrag zur Prüfung der Insolvenzreife eines Unternehmens … besteht eine solche Pflicht bei einem allgemeinen steuerrechtlichen Mandat nicht.“
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ElsterFormular muss sorgfältig ausgefüllt werden
Wer seine Einkommensteuererklärung mittels des elektronischen Steuererklärungsprogramms der Finanzverwaltung (ElsterFormular) erstellt, muss sorgfältig vorgehen. Insbesondere müssen im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte Fragen beantwortet und dem Steuererklärungsformular beigefügte Erläuterungen mit Sorgfalt gelesen und beachtet werden (BFH, Urt. v. 20.3.2013, Az. VI R 5/11). (mehr …)
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Schwarzeinnahmen – was tun!?
Steuerstrafverfahren nehmen zu
Auf der Website des Leipziger Anwaltvereins ist mein kurzer Fachbeitrag zum Thema Schwarzeinnahmen, Selbstanzeige & Co. abrufbar.
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„Wieviel Hoeness steckt in uns allen?“
Am 23.04.2013 gab ich ein Interview zum Thema Steuerhinterziehung. Der Beitrag lief am 24.04.2013 auf MDR INFO, zum Nachhören unter „6 – 9 Uhr“ > „06:47 Uhr“ (leider nicht direkt verlinkbar).
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht