Rechtsstaatswidrig erhobene DDR-Steuern sind nach Vermögensgesetz zu erstatten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass sich die Erstattung von in der DDR gezahlten Steuern, deren Rechtsgrund durch Aufhebung des als rechtsstaatswidrig erkannten Verwaltungsakts entfallen ist, nicht nach § 37 Abs. 2 AO, sondern nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) richtet. § 1 Abs. 1 Satz…
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