Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: Steuerberater

  • Steuerberaterhaftung bei insolvenznahen Jahresabschlussmandaten

    Lesetipp: Pollanz, Jahresabschlussbezogene Praxisfragen und Verhaltensweisen im Lichte der jüngsten BGH-Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung – Entwarnung oder Verwarnung?, in: DStR 2014, 818

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  • Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Ende mit Insolvenzeröffnung?

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 19.03.14, Az. V B 14/14, ernstliche Zweifel am Fortbestand der umsatzsteuerrechtlichen Konzernbesteuerung (Organschaft) im Insolvenzfall geäußert. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus.

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  • Grunderwerbsteuer: Erbengemeinschaft als selbständiger Rechtsträger

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12.02.2014, Az.: II R 46/12, entschieden, dass eine Erbengemeinschaft grunderwerbsteuerrechtlich ein selbständiger Rechtsträger sein kann.

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  • Seminar: Praxisfälle des Umsatzsteuerrechts

    Am 04.04.2014 nahm ich am Seminar „Praxisfälle des Umsatzsteuerrechts“ teil. Themen:

    • Der neue Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen
    • Neuere Entwicklungen zum Gutglaubensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
    • Die EuGH-Entscheidung „VStR“ vom 27.9.2012 und die Nachfolgeentscheidung des BFH v. 28.05.2013
    • EU-Beitritt Kroatien
    • Geänderter Belegnachweis bei Fahrzeugexporten ins Drittland
    • Neuregelung bei den Bauleistungen

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  • Erfahrungsaustausch zur Selbstanzeigeberatung

    Am 02.04.2014 nahm ich an einem Erfahrungsaustausch mit Anwaltskolleginnen und -kollegen zum Thema Selbstanzeigeberatung teil. Der Erfahrungsaustausch wurde vom Fachkreis Steuerrecht des Leipziger Anwaltvereins organisiert.

  • Abtretung einer Anwaltsforderung an Steuerberater unzulässig

    Das AG Bremen entschied mit Urteil vom 11.01.2013, dass ein Rechtsanwalt seine Gebührenforderung gegen einen Mandanten nicht an einen Steuerberater abtreten darf. Zumindest dann nicht, wenn keine schriftliche Einwilligung des Mandanten vorliegt und die Forderung auch nicht rechtskräftig festgestellt wurde (Az. 25 C 0200/12).

  • Verscherzt: Steuerberater haftet für fehlerhafte Selbstanzeige

    Selbstanzeigeberatung ist gefährlich. Nicht nur für den Mandanten, sondern auch für den Berater, wenn sich die für den Mandanten erstellte Selbstanzeige hinterher als unwirksam herausstellt. Das LG Saarbrücken (Urt. v. 23.01.2012, 9 O 251/10) beispielsweise hat einen Steuerberater (Beklagter) in einem solchen Fall zum Schadensersatz i. H. v. ca. 150.000 € gegenüber seinem (ehemaligen) Mandanten verurteilt. (mehr …)

  • Die Tücken der öffentlichen Zustellung

    Steuerbescheide müssen bekannt gegeben werden, das heißt, sie müssen dem Steuerpflichtigen zugehen. Anderenfalls sind sie nichtig und das Finanzamt darf daraus keine Steuern verlangen. Im Regelfall übersendet das Finanzamt z. B. den Einkommensteuer- oder Umsatzsteuerbescheid mit einfacher Post. Ein Haftungsbescheid dagegen wird oftmals mittels Zustellungsurkunde zugestellt. Damit kann das Finanzamt den Zugang des Bescheides leicht nachweisen.

    Was aber, wenn die Bekanntgabe oder Zustellung des Bescheides scheitert und dieser etwa mit dem Vermerk „Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ ans Finanzamt zurück kommt? (mehr …)

  • Steuerberater muss auf vGA-Risiken hinweisen

    Erarbeitet ein Steuerberater mehrmals hintereinander für eine GmbH den steuerlichen Jahresabschluss oder die Erklärungen zu Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern, so muss er auch in einem hierauf beschränkten Dauermandat die innerhalb seines Gegenstands liegenden Gestaltungsfragen, aus denen sich verdeckte Gewinnausschüttungen ergeben können, mit der Auftraggeberin erörtern und auf das Risiko und seine Größe hinweisen. Anderenfalls haftet er insbesondere für Steuerschäden, die aus dem unterbliebenen Hinweis entstehen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 23. Februar 2012, IX ZR 92/08, entschieden.

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  • Pflichtverletzungen von Berufsträgern – neue Erlasse über Mitteilungspflichten der Finanzbehörden

    Die Regelungen zu Mitteilungspflichten der Finanzbehörden über Berufspflichtverletzungen von Berufsträgern (insb. Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Notare) gegenüber der zuständigen Kammer (z. B. Steuerberaterkammer) sind durch Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. Januar 2012 neu geregelt worden.

  • Steuerberater muss nach Zahnbehandlungskosten fragen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass einem Steuerberater ein grobes Verschulden im Sinne von § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO am nachträglichen Bekanntwerden von Zahnbehandlungskosten zur Last fallen kann, wenn er es unterlässt, seinen Mandanten nach solchen Aufwendungen zu fragen. Die Verpflichtung nachzufragen entfällt auch nicht dadurch, dass ein Dritter Angaben und Unterlagen für den Steuerpflichtigen beibringt.

    @ BFH, Urteil vom 03.12.2009, VI R 58/07

    Fundstelle(n): BStBl II 2010, 531

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  • Steuerberater haftet für Geldstrafe des Mandanten

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15.04.2010, Az. IX ZR 189/09, entschieden, dass ein Steuerberater, der unrichtige Angaben bei der Steuererklärung seines Mandanten gemacht hat, verpflichtet ist, den durch eine verhängte Geldstrafe entstandenen Vermögensschaden des Mandanten zu ersetzen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn im Strafbefehlsverfahren wegen (vorsätzlicher) Steuerhinterziehung des Mandanten keine konkreten Feststellungen zur subjektiven Tatbestandsseite getroffen wurden.

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