Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: Steueranwalt

  • Finanzamt darf nicht ohne weiteres öffentlich zustellen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat folgendes entschieden: Geht das Finanzamt davon aus, dass sich ein Steuerpflichtiger in einem bestimmten Land aufhält, ohne dessen dortige Anschrift zu kennen, müsse es im Vorfeld einer öffentlichen Zustellung wegen „unbekannten Aufenthaltsorts“ gemäß § 15 Abs. 1 Buchst. a VwZG versuchen, die gültige ausländische Anschrift im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs zu ermitteln. Erst wenn feststeht, dass eine Anschriftenermittlung auf diesem Wege nicht möglich oder fehlgeschlagen ist, dürfe das FA zur öffentlichen Zustellung übergehen.

    @ BFH, Urteil vom 09.12.2009, X R 54/06

    Fundstelle(n): BStBl II 2010, 732

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  • Rechtsstaatswidrig erhobene DDR-Steuern sind nach Vermögensgesetz zu erstatten

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass sich die Erstattung von in der DDR gezahlten Steuern, deren Rechtsgrund durch Aufhebung des als rechtsstaatswidrig erkannten Verwaltungsakts entfallen ist, nicht nach § 37 Abs. 2 AO, sondern nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) richtet. § 1 Abs. 1 Satz 2 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes schließe die Anwendung des § 1 Abs. 7 VermG auf die Rückgabe von Vermögenswerten im Zusammenhang mit rechtsstaatswidrigen steuerrechtlichen Entscheidungen nicht aus.

    @ BFH, Urteil vom 17.02.2010, VII R 41/08

    Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 967

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  • Betriebs-PKW vertragswidrig genutzt – verdeckte Gewinnausschüttung oder Arbeitslohn?

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, die nachhaltige „vertragswidrige“ private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer nicht stets als vGA zu beurteilen sei. Unterbinde die Kapitalgesellschaft die unbefugte Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht, könne dies sowohl durch das Beteiligungsverhältnis als auch durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein. Die Zuordnung (vGA oder Arbeitslohn) bedürfe der wertenden Betrachtung im Einzelfall.

    @ BFH, Urteil vom 11.02.2010, VI R 43/09

    Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 1016

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  • Steuerberater muss nach Zahnbehandlungskosten fragen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass einem Steuerberater ein grobes Verschulden im Sinne von § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO am nachträglichen Bekanntwerden von Zahnbehandlungskosten zur Last fallen kann, wenn er es unterlässt, seinen Mandanten nach solchen Aufwendungen zu fragen. Die Verpflichtung nachzufragen entfällt auch nicht dadurch, dass ein Dritter Angaben und Unterlagen für den Steuerpflichtigen beibringt.

    @ BFH, Urteil vom 03.12.2009, VI R 58/07

    Fundstelle(n): BStBl II 2010, 531

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  • Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt Klagebefugnis

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Verfahren über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Bemessungsgrundlagen für Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz und für Absetzungen für Abnutzung nicht klagebefugt ist.

    @ BFH, Urteil vom 25.06.2009, IX R 56/08

    Fundstelle(n): BStBl II 2010, 202

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  • Scheinrenditen aus „Schneeballsystemen“ steuerpflichtig

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Gutschriften aus so genannten Schneeballsystemen dann zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, wenn der Betreiber des „Schneeballsystems“ bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre.

    Der BFH hat seine Rechtsprechung zum Thema „Schneeballsysteme“ konkretisiert und ausgeführt, dass es an der Leistungsbereitschaft des Betreibers des Schneeballsystems fehlen könne, wenn er auf einen Auszahlungswunsch des Anlegers hin eine sofortige Auszahlung ablehnt und stattdessen über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt.

    @ BFH, Urteil vom 16.03.2010, VIII R 4/07

    Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 1527

    Den geprellten Anlegern wird jedoch (teilweise) geholfen – siehe dazu die Pressemitteilung des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz vom 06.05.2010.

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  • Pfändungsschutzkonto oder herkömmlicher Kontenpfändungsschutz?

    Achtung: Dieser Artikel ist nicht mehr aktuell (Stand: 11.07.2012) und wird demnächst überarbeitet.

    Seit dem 01.07.2010 haben Schuldner die Möglichkeit, ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) umwandeln zu lassen. Dem Schuldner steht nach Einrichtung eines P-Kontos monatlich grundsätzlich ein pfändungsfreier Betrag in Höhe von 985,15 € zu (insbesondere bei Unterhaltsverpflichtungen auch ein höherer Betrag). Dieser Pfändungsschutz wird dann automatisch auch bei Pfändungen durch das Finanzamt beachtet. Beträgt das Nettoeinkommen des Schuldners also nicht mehr als 985,15 €, so ist es unpfändbar.

    Was aber, wenn der Schuldner ein höheres Nettoeinkommen als 985,15 € hat? Was passiert dann mit dem überschießenden Betrag? (mehr …)

  • Strafverteidigungskosten als Werbungskosten

    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kosten für eine Strafverteidigung Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein können (Urteil vom 15.04.2010, Az. 4 K 2699/06).

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  • Anfechtung einer Nießbrauchs- oder Wohnrechtsbestellung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Finanzamt nach dem Anfechtungsgesetz ein Anfechtungsrecht zusteht, wenn sich der Vollstreckungsschuldner am eigenen Grundstück ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht bestellt.

    @ BFH, Urteil vom 30.03.2010, VII R 22/09

    Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 1513

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  • Ablaufhemmung bei Selbstanzeige

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 9 AO beginnt, wenn die angezeigte Steuerverkürzung dem Grunde nach individualisiert werden kann, der Steuerpflichtige also Steuerart und Veranlagungszeitraum benennt und den Sachverhalt so schildert, dass der Gegenstand der Selbstanzeige erkennbar wird.

    @ BFH, Urteil vom 21.04.2010, X R 1/08

    Fundstelle(n): BStBl II 2010, 771

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  • Aufhebung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Steuerbescheid wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen oder Beweismittel zugunsten des Steuerpflichtigen nicht aufgehoben oder geändert werden darf, wenn das Finanzamt bei ursprünglicher Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht anders entschieden hätte.

    @ BFH, Urteil vom 22.04.2010, VI R 40/08

    Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 1520

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  • Steuerberater haftet für Geldstrafe des Mandanten

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15.04.2010, Az. IX ZR 189/09, entschieden, dass ein Steuerberater, der unrichtige Angaben bei der Steuererklärung seines Mandanten gemacht hat, verpflichtet ist, den durch eine verhängte Geldstrafe entstandenen Vermögensschaden des Mandanten zu ersetzen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn im Strafbefehlsverfahren wegen (vorsätzlicher) Steuerhinterziehung des Mandanten keine konkreten Feststellungen zur subjektiven Tatbestandsseite getroffen wurden.

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