Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede
Wer „schwarz“ (d. h. es wird keine Rechnung erteilt, um Steuern zu „sparen“) Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt, muss neben einem Steuerstrafverfahren auch damit rechnen, dass er auf Schäden sitzen bleibt, falls die Handwerkerleistung mangelhaft war.