Nachdem man ein neues Mandat übernommen hat, wird man als Berater hin und wieder mit folgender Aussage des Finanzamtes konfrontiert:
Zur ordnungsgemäßen Einspruchsbearbeitung bitten wir um Vorlage der Vollmacht.
Im Regelfall wird man eine schriftliche Vollmacht des Mandanten haben und es spricht auch nichts dagegen, diese dem Finanzamt vorzulegen. Aber besteht auch eine Verpflichtung des Beraters, die Vollmacht vorlegen? (mehr …)