Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: Rechtsanwaltskammer

  • (Steuer-)Strafverfahren gegen Berufsträger: Vorsicht bei Verhandlungsunfähigkeit

    Vorsicht bei der Verteidigung von Berufsträgern (insb. Rechtsanwälte und Steuerberater): Berufen diese sich auf Verhandlungsunfähigkeit, dann ist es möglich, dass die zuständige Berufskammer die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand verlangt. Für Rechtsanwälte ist das in § 15 Abs. 1 BRAO geregelt.

    Der BGH (Senat für Anwaltssachen) entschied über einen Fall, in dem sich ein Rechtsanwalt in mehreren Strafverfahren auf Verhandlungsunfähigkeit berufen hatte. Daraufhin ordnete die Rechtsanwaltskammer an, dass der Rechtsanwalt ein ärztliches Gutachten einzuholen habe. Hiergeben wandte sich der Rechtsanwalt, weil die Anforderung eines Gutachtens „über Ihren Gesundheitszustand“ viel zu weit gehe.

    Das Vorgehen der Rechtsanwaltskammer und das nachfolgende Urteil des Anwaltsgerichtshofs wurden vom BGH jedoch als rechtmäßig bestätigt (BGH, 30.07.2024, AnwZ (Brfg) 11/24).

    Praxis-Tipp

    Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben, es sei denn, dass sein Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft die Rechtspflege nicht gefährdet.

    Wird das Gutachten ohne zureichenden Grund nicht innerhalb der von der Rechtsanwaltskammer gesetzten Frist vorgelegt, so wird gesetzlich vermutet, dass die betroffene Person aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben (§ 15 Abs. 3 BRAO).

    Für Steuerberater enthält § 46 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3 StBerG eine ähnliche Vorschrift.

  • Rückzug aus Fachanwaltsausschuss Steuerrecht

    Im Februar 2024 zog ich mich als Mitglied des Fachanwaltsausschusses Steuerrecht bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen zurück, weil ich in einigen Punkten mit der Arbeit meiner Kammer nicht mehr einverstanden war.

  • Weiterhin Mitglied im Fachanwaltsausschuss Steuerrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen

    Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen hat mich am 21.07.2021 erneut für 4 Jahre als Mitglied in den Fachanwaltsausschuss Steuerrecht bestellt.

  • Mitglied im Fachanwaltsausschuss Steuerrecht

    Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen hat mich am 06.09.2017 als neues Mitglied in den Fachanwaltsausschuss Steuerrecht bestellt.

  • Eigenes Seminar „Einführung in die Steuerstrafverteidigung und Selbstanzeigeberatung“

    Am 12.05.2017 habe ich im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Sachsen ein 5stündiges Seminar mit dem Thema „Einführung in die Steuerstrafverteidigung und Selbstanzeigeberatung“ in Leipzig gehalten. Schwerpunkte waren Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO (Tathandlungen, Steuerverkürzung, Verfolgungsverjährung, Strafzumessung), Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens und ein Überblick über das Recht der Selbstanzeige.