Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: Rechtsanwalt

  • Steuersatz auf Kapitalerträge aus Angehörigenverträgen

    Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist unter dem Aktenzeichen VIII R 9/13 eine Revision zu folgenden Fragen anhängig:

    Verstößt die Regelung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG 2009, wonach der Abgeltungssteuersatz auf Kapitalerträge aus Schuldverhältnissen zwischen einander nahe stehenden Personen keine Anwendung findet, gegen den in Art. 3 GG verankerten allgemeinen Gleichheitssatz und den durch Art. 6 GG angeordneten Schutz von Ehe und Familie? Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der „einander nahe stehenden Personen“?

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  • Akteneinsicht beim Finanzamt zur Vorbereitung einer Amtshaftungsklage

    Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 06.12.2012, Az. 4 LB 11/12, entschieden, dass das Finanzamt einem Steuerpflichtigen Akteneinsicht in seine Steuerakten nicht mit der Begründung verweigern darf, dass dadurch eine Amtshaftungsklage vorbereitet werden soll.

  • Keine Steuerhinterziehung bei Fehler des Finanzamtes

    Wer eine fehlerfreie Steuererklärung abgibt und durch einen Fehler des Finanzamts einen Verlustvortrag zugewiesen bekommt, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in der Einkommensteuererklärung für Folgejahre den festgestellten Verlustvortrag in Anspruch nimmt. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 04.12.2012, Az. VIII R 50/10, entschieden. (mehr …)

  • Rechtsanwaltshonorar für mehrjährige Tätigkeit keine außerordentlichen Einkünfte

    Das Honarar eines Rechtsanwalts, das er nach Abschluss eines mehrjährigen Mandats erhält, führt nicht zu außerordentlichen Einkünften im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 30.01.2013, Az. III R 84/11, entschieden und damit zugleich seine langjährige Rechtsprechung bestätigt. (mehr …)

  • Steuerberaterhaftung: Beginn der Verjährung bei Verlustfeststellung

    Wer als Steuerberater für seinen Mandanten Abschreibungen zu niedrig erklärt, haftet für den daraus entstehenden Schaden des Mandanten, wenn daraufhin die dem Mandanten zustehenden Verluste zu niedrig festgestellt werden. Die Verjährung des Schadensersatzanspruchs beginnt regelmäßig mit der Bekanntgabe der entsprechenden Verlustfeststellungsbescheide (BGH, Urt. v. 15.11.2012, IX ZR 184/09).

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  • Kein Vorsteuerabzug der GmbH aus Strafverteidigerkosten des Geschäftsführers

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit Urt. v. 21.02.2013, Az. C-104/12, entschieden, dass einer GmbH kein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten zusteht, die in einem Strafverfahren gegen ihren Geschäftsführer entstanden sind. (mehr …)

  • Verscherzt: Steuerberater haftet für fehlerhafte Selbstanzeige

    Selbstanzeigeberatung ist gefährlich. Nicht nur für den Mandanten, sondern auch für den Berater, wenn sich die für den Mandanten erstellte Selbstanzeige hinterher als unwirksam herausstellt. Das LG Saarbrücken (Urt. v. 23.01.2012, 9 O 251/10) beispielsweise hat einen Steuerberater (Beklagter) in einem solchen Fall zum Schadensersatz i. H. v. ca. 150.000 € gegenüber seinem (ehemaligen) Mandanten verurteilt. (mehr …)

  • FG Düsseldorf: Keine „Welle“ der Selbstanzeigen

    Das FG Düsseldorf berichtet in einer Pressemitteilung vom 19.02.2013, dass trotz der spektakulären Daten-Ankäufe aus der Schweiz und aus Liechtenstein die „Welle“ der Selbstanzeigen nicht beim Finanzgericht angekommen sei. (mehr …)

  • Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede

    Wer „schwarz“ (d. h. es wird keine Rechnung erteilt, um Steuern zu „sparen“) Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt, muss neben einem Steuerstrafverfahren auch damit rechnen, dass er auf Schäden sitzen bleibt, falls die Handwerkerleistung mangelhaft war. (mehr …)

  • Öffentlich zugestellter Haftungsbescheid nichtig

    Bereits an anderer Stelle berichtete ich über die Tücken der öffentlichen Zustellung. Diesmal zog allerdings das Finanzamt den Kürzeren.

    Ausgangspunkt: Kontenpfändung

    Der Fall: Ende 2011 pfändete das Finanzamt das Konto meines Mandanten. Grundlage der Pfändung sollte laut Finanzamt ein Haftungsbescheid aus dem Jahr 2007 sein. Ein solcher Haftungsbescheid war meinem Mandanten jedoch nicht bekannt. Im weiteren Verfahren stellte sich dann heraus, dass das Finanzamt den Haftungsbescheid öffentlich zugestellt hatte. Kein Wunder also, dass mein Mandant hiervon nichts wusste. Wer liest schon die Aushänge im Finanzamt?

    Haftungsbescheid öffentlich zugestellt

    Daraufhin legte ich für meinen Mandanten Einspruch ein und beantragte u. a. festzustellen, dass der Haftungsbescheid aus dem Jahr 2007 mangels wirksamer Bekanntgabe nichtig sei. In der Folgezeit entbrannte mit dem Finanzamt ein zäher Streit darüber, ob die öffentliche Zustellung zulässig war oder nicht. Nach meiner Auffassung hatte das Finanzamt seine Ermittlungspflichten verletzt und hätte deshalb nicht öffentlich zustellen dürfen.

    Erfolg (erst) vor dem Finanzgericht

    Da das Finanzamt außergerichtlich nicht einlenkte, war schließlich der Gang zum Sächsischen Finanzgericht (SächsFG) erforderlich. Dort stellte ich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, nachdem das Finanzamt einen solchen abgelehnt hatte. Im laufenden Verfahren ruderte das Finanzamt zurück und erließ einen Bescheid, wonach der Haftungsbescheid aus 2007 nichtig ist.

    Damit erledigte sich der Rechtsstreit und das SächsFG sprach aus, dass das Finanzamt die Kosten des Verfahrens zu tragen hat (Beschluss vom 21.01.2013, Az. 8 V 1411/12). Ein neuer Haftungsbescheid konnte übrigens nicht erlassen werden, da mittlerweile Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

  • Geschäftsstand beim Bundesfinanzhof

    Der Bundesfinanzhof (BFH) berichtet für das Jahr 2012 in einer Pressemitteilung vom 05.06.2013 zum Stand der anhängigen Verfahren, zu Neueingängen, Erledigungen, zur durchschnittlichen Verfahrensdauer sowie zu den durchschnittlichen Erfolgsaussichten der Verfahren vor dem BFH.

    Der Prozentsatz der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen liegt im Berichtsjahr – bezogen auf alle Verfahren – mit 17,6 % etwas unter dem Vorjahresergebnis (20,5 %). Betrachtet man alleine die Revisionen, liegt der Erfolgsanteil der Steuerpflichtigen bei 41,7 % (42,9 % in 2011); bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind es 12 % (15 % in 2011).

    Fazit: Der Streit bis „ganz oben“ lohnt sich in vielen Fällen.

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  • Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2012

    Grundsätzlich sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, spätestens fünf Monate danach abzugeben (§ 149 Abs. 2 AO). Das heißt, dass beispielsweise die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2012 bis zum 31.05.2013 abzugeben ist.

     

    Davon – zu Gunsten des Steuerpflichtigen – abweichende Regelungen enthalten die gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2013 über Steuererklärungsfristen. Wer etwa seine Steuererklärungen durch einen Steuerberater erstellen lässt, hat für die Abgabe Zeit bis 31.12.2013.  Das Schreiben enthält noch weitere Ausnahmen. Unabhängig davon sind auch individuelle Fristverlängerungen (Rechtsgrundlage: § 109 Abs. 1 AO) möglich.

    Bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen droht die Festsetzung von Verspätungszuschlägen (§ 152 AO), in bestimmten Fällen sogar die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens.

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