Niemals ohne Akteneinsicht prozessieren
Gegenüber dem Finanzamt gibt es grundsätzlich kein Recht auf Akteneinsicht. Die Akten des Finanzamtes sieht man meist zum ersten Mal im Verfahren vor dem Finanzgericht. Dort müssen die Akten des Streitfalls auf den Tisch und der Kläger bzw. sein Berater hat ein Einsichtsrecht (§ 78 FGO). Die Akten sollten auf…
Weiterlesen