Prüferhandakten fehlen: Unvollständige Finanzamtsakten beim Finanzgericht
Das Akteneinsichtsrecht im Finanzgerichtsverfahren (§ 78 FGO) sollte unbedingt wahrgenommen werden. Im Normalfall hat man erstmals vor dem Finanzgericht die Gelegenheit, die Akten des Finanzamts einzusehen. Ein Akteneinsichtsrecht, wie man es aus anderen Verfahrensordnungen kennt, gibt es bei außergerichtlichen Verfahren gegen das Finanzamt nicht. Ging dem Steuerstreit eine Betriebsprüfung voraus,…
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