Bekanntgabe von Steuerbescheiden bei Übermittlung durch private Postdienstleister
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt „ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, … als bekannt gegeben 1. bei einer Übermittlung im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post, … außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel…
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