Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: Pflicht

  • Keine Pflicht zur Vorlage einer schriftlichen Vollmacht beim Finanzamt

    Nachdem man ein neues Mandat übernommen hat, wird man als Berater hin und wieder mit folgender Aussage des Finanzamtes konfrontiert:

    Zur ordnungsgemäßen Einspruchsbearbeitung bitten wir um Vorlage der Vollmacht.

    Im Regelfall wird man eine schriftliche Vollmacht des Mandanten haben und es spricht auch nichts dagegen, diese dem Finanzamt vorzulegen. Aber besteht auch eine Verpflichtung des Beraters, die Vollmacht vorlegen? (mehr …)

  • Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR

    Durch Urteil vom 16.11.2011, Aktenzeichen: X R 18/09, hat der Bundesfinanzhof (BFH) die umstrittene Rechtsfrage geklärt, ob ein Einnahmen-Überschuss-Rechner verpflichtet ist, gegenüber dem Finanzamt die Anlage EÜR abzugeben. Dies hat der BFH bejaht. § 60 Abs. 4 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) stelle eine wirksame Rechtsgrundlage für die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR dar. Zugleich entschied der BFH, dass die Aufforderung des Finanzamtes, die Anlage EÜR abzugeben, ein (anfechtbarer) Verwaltungsakt ist.

    Die Vorinstanz, das Finanzgericht Münster, hatte mit Urteil vom 17.12.2008, Aktenzeichen: 6 K 2187/08, noch das Gegenteil entschieden: Die Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe der Anlage EÜR sei rechtswidrig, da hierfür keine Rechtsgrundlage bestehe.

    Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

    www.steueranwalt-leipzig.de