Keine Passivierung bei qualifiziertem Rangrücktritt
Eine Verbindlichkeit, die nur aus künftigen Gewinnen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt zu werden braucht, kann mangels gegenwärtiger wirtschaftlicher Belastung nicht ausgewiesen werden. @ BGH, Urteil vom 30.11.2011, I R 100/10