Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: Nordsachsen

  • Selbstanzeigen mit geringfügigen Abweichungen

    Bei einer Selbstanzeige gemäß § 371 AO müssen gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachgeholt werden, ansonsten tritt keine Straffreiheit wegen dieser Steuerstraftaten ein. Geringfügige Abweichungen („Bagatellabweichungen“) vom „vollen Umfang“ sollen die Selbstanzeige aber nicht unwirksam machen. (mehr …)

  • Keine Zusammenveranlagung bei Zweitfrau

    Kann ein Steuerpflichtiger, dessen Ehefrau im Pflegeheim im Wachkoma liegt, weiterhin zusammen veranlagt werden, wenn er bereits mit einer neuen Partnerin zusammen lebt und sogar mit ihr ein gemeinsames Kind hat? Nein, meinte das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 16.06.2011 (Az. 10 K 4736/07), ließ jedoch die Revision zum Bundesfinanzhof zu.

    Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

    www.steueranwalt-leipzig.de

  • Liechtenstein-CD rechtfertigt Anfangsverdacht für Steuerhinterziehung

    Wer auf einer „Liechtenstein-CD“ mit steuerrelevanten Daten auftaucht, muss mit einer Wohnungsdurchsuchung rechnen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 09.11.2010, Az. 2 BvR 2101/09, eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mittels der ein Beschwerdeführer geltend machte, dass die Daten einem Beweisverwertungsverbot unterlägen.

    Das BVerfG hat offen gelassen, ob und inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt haben. Mittels der CD-Daten lasse sich jedenfalls ein Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung begründen. Auf diesen Anfangsverdacht gestützt sei eine Wohnungsdurchsuchung zulässig gewesen.

    Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

    www.steueranwalt-leipzig.de

  • Keine Bindung des Finanzamtes an unverbindliche Auskunft bei Änderung der Rechtslage

    Stellen Sie sich vor, Sie fragen beim Finanzamt nach, ob bestimmte Vorgänge umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerfrei sind. Das Finanzamt teilt Ihnen schriftlich, aber „unverbindlich“ mit, dass nach Aktenlage keine Umsatzsteuerpflicht bestehe. Jahre später, nach einer Betriebsprüfung, ändert sich die Rechtslage bzw. die Rechtsauffassung des Finanzamtes. Nunmehr werden erstmals Umsatzsteuerbescheide erlassen für Vorgänge, die zunächst als umsatzsteuerfrei beurteilt wurden. Darf das Finanzamt erst hüh, dann hott sagen?

    Ja, meint der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 30.03.2011, Az. XI R 30/09. Ändere sich die einer unverbindlichen Auskunft zugrunde liegende Rechtslage, ist das Finanzamt nicht nach Treu und Glauben gehindert, einen der geänderten Rechtslage entsprechenden erstmaligen Umsatzsteuerbescheid zu erlassen. Eine Ausnahme bestehe nur dann, wenn das Finanzamt anderweitig einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat. Auf die Änderung der Rechtslage bzw. seiner Rechtsauffassung müsse das Finanzamt den Steuerpflichtigen auch nicht hinweisen.

    Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

    www.steueranwalt-leipzig.de

  • Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen

    Kehrtwende: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12.05.2011, Az. VI R 42/10, in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig vom Gegenstand des Prozesses grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen steuerlich anzuerkennen sind.

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Zivilprozess hinreichende Aussicht auf Erfolg bot und nicht mutwillig erschien. Die Kosten eines Zivilprozesses müssen darüber hinaus notwendig sein und dürfen einen angemessenen Betrag nicht überschreiten.

    Anmerkung:

    Künftig wird also der Finanzbeamte in der Veranlagung zu prüfen haben, ob ein Zivilprozess, der verloren ging und Kosten verursachte, ursprünglich hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte. Ob der Finanzbeamte dies leisten kann? Zweifelhaft. Der Streit wird sich auf den Finanzgerichtsprozess verlagern.

    Schöner Nebeneffekt: Die Kosten eines verloren gegangenen Amtshaftungsprozesses gegen die Finanzverwaltung sind wenigstens als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Ob das Finanzamt einem Amtshaftungsprozess gegen sich selbst hinreichende Erfolgsaussichten bescheinigt? Noch zweifelhafter. Da ist der Weg zum Finanzgericht vorprogrammiert.

    Siehe aber für Veranlagungszeiträume ab einschließlich 2013: Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen – Neuregelung ab 2013

  • Angekaufte Bankdaten dürfen verwertet werden

    Das Finanzgericht Köln hat keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten im Besteuerungsverfahren verwerten darf (Beschluss vom 15.12.2010, 14 V 2484/10).

    Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

    www.steueranwalt-leipzig.de

  • Steuerhinterziehung durch unberechtigten Vorsteuerabzug

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 08.02.2011, Az. 1 StR 24/10, entschieden, dass derjenige Steuerhinterziehung begeht, der Vorsteuer zieht, obwohl er weiß, dass die Lieferung, für die er eine Eingangsrechnung erhalten hat, Teil eines auf Hinterziehung von Umsatzsteuer angelegten Systems ist. Hinsichtlich dieser Lieferung werde er nämlich nicht als Unternehmer im Sinne von § 15 UStG tätig.

    Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

    www.steueranwalt-leipzig.de

  • Vollendete Steuerhinterziehung trotz Kenntnis der Finanzbehörde

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2010, Az. 1 StR 275/10, entschieden, dass eine Strafbarkeit wegen vollendeter Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben nicht deshalb entfalle, weil den zuständigen Finanzbehörden alle für die Steuerfestsetzung bedeutsamen Tatsachen bekannt und zudem sämtliche Beweismittel bekannt und verfügbar waren.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setze der Tatbestand der Steuerhinterziehung in der Variante des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (Abgabe unrichtiger oder unvollständiger Erklärungen) keine gelungene Täuschung des zuständigen Finanzbeamten voraus.

  • Selbstanzeige neu geregelt

    Durch das so genannte Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, das am 15.04.2011 vom Bundesrat abgesegnet wurde, schränkt der Gesetzgeber die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ein. Wesentliche Änderungen gegenüber der alten Rechtslage:

    • Abschaffung der Teilselbstanzeige (bisher zulässig)
    • keine Straffreiheit mehr, wenn dem Betroffenen die Anordnung einer Betriebsprüfung bekannt gegeben wurde (bisher musste der Prüfer zur Prüfung tatsächlich erscheinen; zwischen Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und Erscheinen des Prüfers war i. d. R. genug Zeit, um mit dem Finanzamt ins Reine zu kommen)
    • bei Hinterziehungsbeträgen von mehr als 50.000 € gibt es Straffreiheit nur dann, wenn zusätzlich zu den hinterzogenen Steuern ein Zuschlag in Höhe von 5 % der hinterzogenen Steuern an die Staatskasse entrichtet wird

    Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

    www.steueranwalt-leipzig.de

  • Erhebliche „Privatverkäufe“ bei eBay sind steuerpflichtig

    Wer bei eBay & Co. als „privater Verkäufer“ angemeldet ist und in erheblichem Umfang Artikel verkauft, kann mit dem Finanzamt Probleme bekommen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat nämlich mit Urteil vom 22.09.2010, Az. 1 K 3016/08 (EFG 2011, 583), entschieden, dass eine umsatzsteuerpflichtige Unternehmertätigkeit vorliegt, wenn ein eBay-Mitglied 1.200 „Privatverkäufe“ innerhalb von dreieinhalb Jahren tätigt.

    Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen (Az. V R 2/11).

    Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

    www.steueranwalt-leipzig.de