Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: Nordsachsen

  • FG Düsseldorf: Keine „Welle“ der Selbstanzeigen

    Das FG Düsseldorf berichtet in einer Pressemitteilung vom 19.02.2013, dass trotz der spektakulären Daten-Ankäufe aus der Schweiz und aus Liechtenstein die „Welle“ der Selbstanzeigen nicht beim Finanzgericht angekommen sei. (mehr …)

  • Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede

    Wer „schwarz“ (d. h. es wird keine Rechnung erteilt, um Steuern zu „sparen“) Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt, muss neben einem Steuerstrafverfahren auch damit rechnen, dass er auf Schäden sitzen bleibt, falls die Handwerkerleistung mangelhaft war. (mehr …)

  • Öffentlich zugestellter Haftungsbescheid nichtig

    Bereits an anderer Stelle berichtete ich über die Tücken der öffentlichen Zustellung. Diesmal zog allerdings das Finanzamt den Kürzeren.

    Ausgangspunkt: Kontenpfändung

    Der Fall: Ende 2011 pfändete das Finanzamt das Konto meines Mandanten. Grundlage der Pfändung sollte laut Finanzamt ein Haftungsbescheid aus dem Jahr 2007 sein. Ein solcher Haftungsbescheid war meinem Mandanten jedoch nicht bekannt. Im weiteren Verfahren stellte sich dann heraus, dass das Finanzamt den Haftungsbescheid öffentlich zugestellt hatte. Kein Wunder also, dass mein Mandant hiervon nichts wusste. Wer liest schon die Aushänge im Finanzamt?

    Haftungsbescheid öffentlich zugestellt

    Daraufhin legte ich für meinen Mandanten Einspruch ein und beantragte u. a. festzustellen, dass der Haftungsbescheid aus dem Jahr 2007 mangels wirksamer Bekanntgabe nichtig sei. In der Folgezeit entbrannte mit dem Finanzamt ein zäher Streit darüber, ob die öffentliche Zustellung zulässig war oder nicht. Nach meiner Auffassung hatte das Finanzamt seine Ermittlungspflichten verletzt und hätte deshalb nicht öffentlich zustellen dürfen.

    Erfolg (erst) vor dem Finanzgericht

    Da das Finanzamt außergerichtlich nicht einlenkte, war schließlich der Gang zum Sächsischen Finanzgericht (SächsFG) erforderlich. Dort stellte ich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, nachdem das Finanzamt einen solchen abgelehnt hatte. Im laufenden Verfahren ruderte das Finanzamt zurück und erließ einen Bescheid, wonach der Haftungsbescheid aus 2007 nichtig ist.

    Damit erledigte sich der Rechtsstreit und das SächsFG sprach aus, dass das Finanzamt die Kosten des Verfahrens zu tragen hat (Beschluss vom 21.01.2013, Az. 8 V 1411/12). Ein neuer Haftungsbescheid konnte übrigens nicht erlassen werden, da mittlerweile Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

  • Geschäftsstand beim Bundesfinanzhof

    Der Bundesfinanzhof (BFH) berichtet für das Jahr 2012 in einer Pressemitteilung vom 05.06.2013 zum Stand der anhängigen Verfahren, zu Neueingängen, Erledigungen, zur durchschnittlichen Verfahrensdauer sowie zu den durchschnittlichen Erfolgsaussichten der Verfahren vor dem BFH.

    Der Prozentsatz der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen liegt im Berichtsjahr – bezogen auf alle Verfahren – mit 17,6 % etwas unter dem Vorjahresergebnis (20,5 %). Betrachtet man alleine die Revisionen, liegt der Erfolgsanteil der Steuerpflichtigen bei 41,7 % (42,9 % in 2011); bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind es 12 % (15 % in 2011).

    Fazit: Der Streit bis „ganz oben“ lohnt sich in vielen Fällen.

    Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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  • Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2012

    Grundsätzlich sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, spätestens fünf Monate danach abzugeben (§ 149 Abs. 2 AO). Das heißt, dass beispielsweise die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2012 bis zum 31.05.2013 abzugeben ist.

     

    Davon – zu Gunsten des Steuerpflichtigen – abweichende Regelungen enthalten die gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2013 über Steuererklärungsfristen. Wer etwa seine Steuererklärungen durch einen Steuerberater erstellen lässt, hat für die Abgabe Zeit bis 31.12.2013.  Das Schreiben enthält noch weitere Ausnahmen. Unabhängig davon sind auch individuelle Fristverlängerungen (Rechtsgrundlage: § 109 Abs. 1 AO) möglich.

    Bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen droht die Festsetzung von Verspätungszuschlägen (§ 152 AO), in bestimmten Fällen sogar die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens.

    Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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  • Taxizentrale muss Geschäftsunterlagen an Zoll herausgeben

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 23.10.2012, Az. VII R 41/10, entschieden, dass eine als Genossenschaft organisierte Taxizentrale bei Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) Geschäftsunterlagen an den Zoll herausgeben muss. (mehr …)

  • Rückforderung insolvenzrechtlich angefochtener Steuerzahlungen

    Kein seltenes Szenario: Der Insolvenzverwalter einer GmbH ist der Auffassung, dass die GmbH in anfechtbarer Weise (§§ 129ff. InsO) Steuern an das Finanzamt gezahlt hat und fordert diese vom Finanzamt gemäß § 143 InsO zurück. Das Finanzamt kehrt die Steuern zunächst auch an den Verwalter aus. Später revidiert es jedoch seine Auffassung, erlässt einen Abrechnungsbescheid und fordert den Insolvenzverwalter seinerseits zur Rückforderung auf. Doch diesem „kurzen Prozess“ erteilte der Bundesfinanzhof (BFH, Beschluss vom 27.09.2012, VII B 190/11) eine Abfuhr. (mehr …)

  • Worte des Finanzbeamten sind Schall und Rauch

    Auf telefonische Auskünfte eines Finanzbeamten kann man sich grundsätzlich nicht berufen, es sei denn, man hat zufällig den zuständigen Sachgebietsleiter oder gar den Vorsteher persönlich am Ohr. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21.08.2012, Az. VIII R 33/09, entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. (mehr …)

  • Haftung nach § 71 AO des Gehilfen eines Subventionsbetrugs?

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 05.07.2012, Az. III R 25/10, eine Änderung der Rechtsprechung zu § 71 AO angedeutet. Im Streitfall ist fraglich, ob das Finanzamt einen auf § 71 AO gestützten Haftungsbescheid erlassen darf, wenn sich der Steuerpflichtige wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug („Erschleichen“ von Investitionszulage) strafbar gemacht hat. (mehr …)

  • Inkasso: Die Menge macht’s …

    Wer immer schon mal wissen wollte, wie so genanntes Mengeninkasso funktioniert, kann dies in einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.08.2012, Az. III B 246/11, nachlesen. Darin befasste sich der BFH mit der Frage, ob ein Rechtsanwalt, der Mengeninkasso betreibt, insoweit freiberuflich oder gewerblich tätig ist. (mehr …)

  • Rechtsschutz gegen Insolvenzantrag des Finanzamtes

    Der vom Finanzamt gestellte Insolvenzantrag gegen einen Steuerschuldner ist unzulässig, wenn das Finanzamt bei Antragstellung davon ausging, dass der Antrag mangels Masse abgelehnt werde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 31.08.2011, Az. VII B 59/11, entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. (mehr …)

  • BVerfG zur überlangen Verfahrensdauer in Altfällen

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 13. August 2012, 1 BvR 1098/11, eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die überlange Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens richtete, nicht zur Entscheidung angenommen.

    Überlange Verfahrensdauer ja, aber …

    Zwar sei im Streifall die Untätigkeit des Sozialgerichts über einen Zeitraum von 30 Monaten mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht vereinbar und die Verfahrensdauer nicht mehr angemessen gewesen. (mehr …)