Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: Leipzig

  • Fachkreis Steuerrecht: Vortrag zur Amtshaftung des Finanzamtes

    Am 21.04.2015 traf sich der Fachkreis Steuerrecht des Leipziger Anwaltvereins. Ich selbst hielt einen Vortrag zum Thema “Amtshaftung des Finanzamtes (Grundzüge)”.

  • Selbstanzeige: Schon bloße Berichterstattung über Erwerb einer Steuer-CD als Sperrgrund?

    Gemäß § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO wirkt die Selbstanzeige nicht strafbefreiend, wenn

     

    „eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste“

     

    Bei den „Steuer-CD-Fällen“ – Ankauf von Steuerdaten durch die Finanzbehörden – ist streitig, ab welchem Zeitpunkt von einer „Tatentdeckung“ in diesem Sinne gesprochen werden kann. (mehr …)

  • Steuerberaterhaftung: DStR als Pflichtlektüre des Beraters?

    Heute erhielt ich ein Werbeschreiben des Verlages C.H.Beck für ein Probeabo der Zeitschrift „Deutsches Steuerrecht“ (DStR) ein. Darüber habe ich etwas die Stirn gerunzelt, da ich die DStR dort seit 2013 im Abo beziehe. Offensichtlich gibt es in der Werbemaschinerie bei C.H.Beck keine entsprechende Filterfunktion.

    Aber die Aufmachung des Werbeschreibens mit „Pflichtlektüre für Steuerberater“ unter Verweis auf BGH, Urteil v. 25.9.2014 – IX ZR 199/13, weckte dennoch mein Interesse. Bisher wurde in der DStR-Werbung nämlich immer (nur) auf ein OLG-Urteil verwiesen, wonach der Steuerberater verpflichtet sei, die DStR zu lesen. (mehr …)

  • Vortrag zur entgeltlichen Übertragung ungewisser Verpflichtungen in der Steuerbilanz

    Am 14.05.2015 besuchte ich den Vortrag von Herrn Stefan Reichhold zum Thema „Die entgeltliche Übertragung ungewisser Verpflichtungen in der Steuerbilanz – Werkstattbericht aus einer Dissertation“ im Rahmen der Vortragsreihe des Sächsischen Steuerkreises. Zuvor fand die Mitgliederversammlung des Sächsischen Steuerkreises statt.

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  • Neuregelung: Vorläufige Gerichtsgebühr nach tatsächlichem Streitwert

    Insbesondere bei hohen Streitwerten könnte jetzt die Liquidität des Mandanten noch stärker als bisher darüber (mit-)entscheiden, ob er eine Klage zum Finanzgericht erhebt oder nicht.

    Bisher wurde bei Einreichung einer Klage beim Finanzgericht eine vorläufige Gerichtsgebühr fällig, die vom Gericht auf Basis des Mindeststreitwerts i. H. v. 1.500 € (bis 31.07.2013: 1.000 €) berechnet wird. Das entspricht einer Gebühr in Höhe von 284 € (bis 31.07.2013: 220 €).

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  • Keine Selbstanzeige ohne Nachzahlung der hinterzogenen Steuern

    Eine wirksame Selbstanzeige setzt voraus, dass auch die hinterzogenen Steuern und Zinsen nachgezahlt werden können. Ohne Nachzahlung keine Straffreiheit. In Fällen, in denen Schwarzeinnahmen noch wohlbehütet auf einem Auslandskonto liegen, ist das im Regelfall kein Problem.

    Wurden die Schwarzeinnahmen allerdings „verfrühstückt“ und können die nachzuzahlenden Steuern nicht aufgetrieben werden, wird die Selbstanzeigeberatung eher dahin gehen, keine Selbstanzeige abzugeben.

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  • Kanzleiumzug – neue Anschrift ab 01.04.2015

    Ab 01.04.2015 finden Sie mich im neuen Büro unter der Anschrift

    • Kickerlingsberg 6, 04105 Leipzig

    direkt neben dem Zoo (gegenüber Elefantengehege).

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  • Klimagespräch mit Finanzverwaltung

    Am 18.03.2015 nahm ich an einem Klimagespräch zwischen Mitgliedern der Finanzverwaltung und des Steuerberaterverbandes Sachsen im Finanzamt Leipzig II teil. Die Vorsteher der Finanzämter Leipzig I und II sowie des Finanzamtes Borna gaben einen Überblick über bevorstehende Umstrukturierungen bei den Finanzämtern, insbesondere den Betriebsprüfungsstellen. Im Anschluss wurden Praxisfragen der E-Bilanz und sonstige Fragen im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen erörtert.

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  • Akteneinsichtsrecht des Verteidigers umfasst auch BZR-Auszug

    Anlässlich einer Akteneinsicht in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren kam es zu einer Kontroverse darüber, ob das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers auch den Auszug aus dem Bundeszentralregister (BZR) des beschuldigten Mandanten umfasse. Bisher hatte ich den BZR-Auszug immer problemlos mit erhalten.

    BuStra: Kein BZR-Auszug

    Die Mitarbeiterin der BuStra meinte zunächst, dass sie den BZR-Auszug nicht herausgeben müsse. Ich argumentierte, nach der Rechtsprechung sei der BZR-Auszug Aktenbestandteil und müsse dem Verteidiger zur Verfügung gestellt werden. Nach kurzem Hin und Her erhielt ich den Auszug.

    BVerfG: Doch!

    Die Frage ist seit dem Beschluss des BVerfG vom 07.12.1982 (!), Az. 2 BvR 900/82, geklärt. Danach ist die

    „möglichst frühzeitige Kenntnis des Registerauszugs … für die Verteidigung offenkundig von Bedeutung. Rechtsprechung und Schrifttum haben sich daher einmütig zu der Auffassung bekannt, daß sich das Einsichtsrecht des Verteidigers auch auf den Strafregisterauszug erstrecke …“

  • Häusliches Arbeitszimmer oder betriebsstättenähnlicher Raum?

    Streit mit dem Finanzamt zahlt sich aus.

    Der Fall

    Mein Mandant ist Key Account Manager bei einem weltweit tätigen Unternehmen, das Medizinprodukte herstellt. Er nutzte das Dachgeschoss seines Einfamilienhauses für seine beruflichen Zwecke, insbesondere zur Schulung von Außendienstmitarbeitern, zur Produktpräsentation vor Kunden und zur Aufbewahrung bzw. Lagerung von medizinischen Instrumenten. Das Dachgeschoss ist eine vom häuslichen Wohnbereich im Erdgeschoss abgegrenzte Nutzungseinheit. Diese Räume lassen sich separat verschließen und über einen Treppenaufgang betreten, ohne dass zugleich der häusliche Wohnbereich im Erdgeschoss betreten werden muss.

    Für das Jahr 2008 machte mein Mandant für die beruflich genutzten Räume im Dachgeschoss Werbungskosten in Höhe von 23.353,00 € geltend. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um Renovierungskosten. (mehr …)

  • Seminar zu den neuen GoBD

    Am 02.03.2015 nahm ich am Seminar „Ordnungsgemäße Kassenführung und digitaler Zugriff im Lichte der neuen GoBD – Beratungshinweise und Handlungsempfehlungen“ teil. Schwerpunkt waren die neuen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ des Bundesfinanzministeriums vom 14.11.2014.

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  • Fachkreis Steuerrecht: Vortrag zur Umsatzsteuer

    Am 03.02.2015 traf sich der Fachkreis Steuerrecht des Leipziger Anwaltvereins. Kollege Rechtsanwalt und Steuerberater Tobias Thum aus Leipzig hielt einen Vortrag zum Thema “Fallstricke in der Umsatzsteuer – Die unterschiedliche Behandlung gleicher Sachverhalte durch verschiedene Finanzämter.”