„Sächsische Steuerfahndung spürte im Jahr 2017 fast 68 Millionen Euro auf“
Tag: Leipzig
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Vorschau: Vorträge zur Steuerstrafverteidigung im Herbst 2018
Im Herbst 2018 werde ich u. a. in Hannover, Stuttgart, Leipzig und München für ARBER|seminare Vorträge zur Steuerstrafverteidigung halten.
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Zitat der Woche: „Nebel der Digitalisierung“
„Der Nebel der Digitalisierung führt dazu, dass sich der Steuerpflichtige den Vertrauensvorschuss des § 158 AO immer härter erarbeiten muss.“
Dr. Thomas Späth zum Thema „Digitalisierung und Betriebsprüfung“ in seinem Skript zum Seminar „Wie konkret verfahren mit der Verfahrensdokumentation?“, Seite 8.
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Aussetzung der Vollziehung: Sicherheitsleistung reduziert
Auch wenn Einspruch eingelegt wird, müssen die streitigen Steuern zunächst bezahlt werden. Es sei denn, man stellt mit Erfolg einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV). Das Finanzamt kann die AdV von einer Sicherheitsleistung durch den Steuerpflichtigen abhängig machen (Ermessensentscheidung).
So geschehen bei einem meiner Mandanten: Nach einer Betriebsprüfung und Erlass von Änderungsbescheiden sollte er ca. 60.000 € Steuern nachzahlen. Nach Einspruch und AdV-Antrag wollte das Finanzamt ursprünglich eine Sicherheitsleistung von 25.000 € von ihm haben.
25.000 € konnte mein Mandant jedoch nicht aufbringen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann von einer Sicherheitsleistung – ganz oder teilweise – abgesehen werden, wenn der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten. Im Ergebnis war das Finanzamt mit 10.000 € Sicherheitsleistung zufrieden.
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Sicherheitszuschlag: Einigung in der Betriebsprüfung spart Steuern
Heute konnte ich für einen Mandanten ein akzeptables Ergebnis nach einer Betriebsprüfung erzielen. Streitig war nur noch die Höhe einer Zuschätzung. Dabei konnte ein Kompromiss erzielt werden. Der Mandant hat dadurch ca. 10.000 € Steuern gespart.
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vGA oder nicht vGA
Das FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2017, 10 V 1044/17, entschied, dass es keine rechtliche Bindung gebe zwischen der Beurteilung einer vGA auf der Ebene der Gesellschaft und auf der Ebene des Anteilseigners.
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Sanierungskosten vor dem Finanzgericht
Fairer Prozess heute am Sächsischen Finanzgericht. Es wurde darüber gestritten, in welcher Höhe begünstigte Sanierungsaufwendungen anzuerkennen sind. Mit meiner Rechtsauffassung kam ich zwar nicht durch. Allerdings überraschte der Vorsitzende – zugunsten meines Mandanten – mit einer alternativen Berechnung der Sanierungsaufwendungen. Ich war genauso verblüfft wie der Vertreter des Finanzamtes. Im Ergebnis gewann der Mandant im Verhältnis 70:30. Besser als erhofft.
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Steuerstrafverfahren dauern mitunder Jahre
Steuerstrafverfahren dauern mitunter Jahre. Im Dezember 2017 hat die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen meiner Mandanten gemäß § 153a StPO nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Die Verteidigung des Mandanten hatte ich bereits im Mai 2013 übernommen.
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Flugzeugingenieure nach wie vor im Visier der Steuerfahndung
Es geht um ausländische Flugzeugingenieure, die als „Freelancer“ am Flughafen Leipzig/Halle (Schkeuditz) Transportflugzeuge warten. Meinen ersten Fall hatte ich bereits 2012, aber noch immer kommen neue Mandanten damit zu mir.
Die Betroffenen haben im Wesentlichen die gleichen (drei) Probleme:
(1) In ihrem „Freelancer Contract“ steht ein niedrigerer als der tatsächlich gezahlte Stundensatz, die Einnahmen waren also tatsächlich höher als auf dem Papier. Die Differenz wurde nicht versteuert. Das Finanzamt fordert für viele Jahre rückwirkend Einkommensteuer nach. Dagegen lässt sich meist nicht wirklich etwas einwenden. Allerdings ist die Festsetzungsverjährung genau zu prüfen.
(2) Die Betroffenen haben ursprünglich steuerfreie Umsätze (§§ 4 Nr. 2; 8 Abs. 2 UStG) erklärt. Das Finanzamt schwenkt Jahre später um und ist jetzt der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht vorliegen. Daher wird auch Umsatzsteuer nachgefordert. Hierüber kann und sollte man streiten, zumal es dazu neuere EuGH-Rechtsprechung und ein aktuelles BMF-Schreiben gibt. – Zuvor ist jedoch die grundlegende Frage zu untersuchen, ob die „Freelancer“ tatsächlich Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts oder nicht vielmehr abhängig Beschäftigte sind.
(3) Im Vorfeld wird meist ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet (Verdacht der Hinterziehung von Einkommen- und Umsatzsteuer). Solche Strafverfahren konnte ich bisher für meine Mandanten durch Einstellung gemäß § 153 StPO oder § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage erledigen.
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EGMR: Kontenabruf bei Strafverteidiger unzulässig
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied durch Urteil vom 27.04.2017, Az. 73607/13, dass ein Kontenabruf bei einem Strafverteidiger unzulässig war. Die Abfrage sei unverhältnismäßig gewesen. Die Staatsanwaltschaft, die gegen einen Mandanten des Strafverteidigers ermittelte, hegte auch einen Geldwäscheverdacht gegen den Strafverteidiger selbst.
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FG Münster: Kasse auf MS-Access-Basis manipulationsanfällig
Das Finanzgericht Münster entschied durch Urteil vom 29.03.2017, 7 K 3675/13 E,G,U, dass ein auf Microsoft Access basierendes elektronisches Kassensystem anfällig für Manipulationen ist. Das Finanzamt dürfe eine solche Kassenführung verwerfen und Umsätze zuschätzen.
► Finanzgericht Münster, Urteil vom 29.03.2017, 7 K 3675/13 E,G,U