An anderer Stelle wies ich darauf hin, dass der BFH in ständiger Rechtsprechung bei Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) als Streitwert weiterhin (nur) 10 % des Hauptsachestreitwertes ansetzt. Einige Finanzgerichte sehen das anders und setzen – analog zu Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten – den Streitwert bzw. Gegenstandswert bei AdV-Verfahren mit 25 % an – so auch der 6. Senat des Sächsischen Finanzgerichts (SächsFG). (mehr …)
Tag: Leipzig
-
Verluste im Zusammenhang mit Zweitstudium
Streit mit dem Finanzamt zahlt sich aus.
Der Fall
Meine Mandantin verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte. Danach war sie mehrere Jahre in diesem Beruf tätig. In den Jahren 2007 bis 2011 studierte meine Mandantin Betriebswirtschaftslehre. Während dieser Zeit hatte sie nur steuerfreie Einnahmen (BAföG). Für das Studium entstanden meiner Mandantin erhebliche Aufwendungen (Arbeitsmittel, Fachbücher, Semesterbeiträge, Kosten für Auslandssemester u. ä.). Für diese Aufwendungen („vorweggenommene Werbungskosten“) beantragte meine Mandantin im Jahr 2014 beim Finanzamt die Verlustfeststellung. Seit 2012 hat meine Mandantin einen gut bezahlten Job und kann die Verluste zur Senkung ihrer Steuerlast gut gebrauchen. (mehr …)
-
Seminar zu Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unternehmensnachfolge
Am 04.07.2014 nahm ich am Seminar „Zivilrechtliche und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unternehmensnachfolge“ teil.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
-
Kampf um die Schätzungsbefugnis in der Schlussbesprechung
Immer häufiger werde ich von Steuerberaterinnen und Steuerberatern als „Zweitberater“ zur Schlussbesprechung im Rahmen einer Betriebsprüfung beim Mandanten hinzugezogen.
Wenn eine (Zu-)Schätzung im Raum steht, habe ich schon mehrmals folgende Situation erlebt: Der Betriebsprüfer „umschifft“ gern Stufe 1 der Schätzung (Schätzungsanlass bzw. Schätzungsbefugnis) und kommt gleich zur Stufe 2 (Umfang/Höhe der Schätzung), indem er einen Betrag in die Runde wirft, den er gerne hätte. Wenn man als Berater darauf einsteigt und zu feilschen anfängt, ist das nicht immer die beste Wahl für den Mandanten. Damit schneidet man sich unter Umständen ohne Not zusätzliche „Verhandlungsmasse“ ab.
Tipp: Als Berater sollte man in einer solchen Situation stattdessen den Prüfer bitten, auf Stufe 1 zurück zu gehen und zu erläutern, wo er denn überhaupt den Schätzungsanlass sieht. Häufig kommt der Prüfer dann ins Rudern. Das ist das Einfallstor für die (rechtliche) Argumentation des Beraters, der sich natürlich gründlich darauf vorbereitet hat. Je mehr man als Berater die Schätzungsbefugnis „sturmreif“ schießt, desto größer ist hinterher die Einigungsbereitschaft des Prüfers.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
-
Erfahrungsaustausch mit BuStra / Steufa des Finanzamtes Leipzig II
Am 12.06.2014 nahm ich an einem Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) bzw. Steuerfahndung (Steufa) teil. Der Erfahrungsaustausch wurde vom Fachkreis Steuerrecht des Leipziger Anwaltvereins organisiert.
Themen waren u. a.:
- Überblick über beendete und neue eingeleitete Steuerstrafverfahren
- Struktur der BuStra / Steufa („Einheitssachgebiet“)
- Sonderzuständigkeiten
- Belehrungspraxis (Abgrenzung: Zeuge – Beschuldigter)
- Überblick über eingereichte Selbstanzeigen
-
Bankdaten-CDs: Verwertung auch durch Leipziger Finanzämter
Bankdaten, die von anderen Bundesländern angekauft wurden, werden auch von den Leipziger Finanzämtern verwertet.
Aktuell vertrete ich als Verteidiger einen Mandanten in einem Steuerstrafverfahren, dessen Ermittlungsanlass „abhanden gekommene“ Daten einer Schweizer Bank sind. Diese Daten wurden von der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz angekauft und dann an die Steuerfahndung beim Finanzamt Leipzig II weitergeleitet.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
-
Steuerstreit lohnt sich
Die Leipziger Volkszeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, dass Sachsens Finanzämter im Jahr 2013 ca. 210.000 Einsprüche abschließend bearbeitet hätten. Bei 62 % der Einsprüche sei eine Abhilfe erfolgt, also eine vollumfängliche oder teilweise Entscheidung zugunsten des Steuerpflichtigen.
Fazit: Steuerstreit lohnt sich!
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
-
Fremdvergleich auch bei nicht beherrschter Personengesellschaft
Die Grundsätze über die Anerkennung von Verträgen zwischen nahestehenden Personen (insbesondere „Fremdvergleich“) sind nach bisheriger Rechtsprechung anzuwenden bei Verträgen zwischen dem Steuerpflichtigen und einer Personengesellschaft, die von einem Angehörigen des Steuerpflichtigen beherrscht wird. (mehr …)
-
Steuerhinterziehung: Selbstanzeige wird eingeschränkt
Die Finanzminister der Länder haben auf ihrer Jahrestagung am 09.05.2014 Eckpunkte zur Verschärfung der Selbstanzeige beschlossen. Im wesentlichen soll der bisherige „Strafzuschlag“ schon ab 25.000 € (bisher: 50.000 €) Hinterziehungsbetrag greifen; zudem soll der „Strafzuschlag“ – abhängig vom Hinterziehungsbetrag – auf 15 bzw. 20 % steigen (bisher: einheitlich 5 %). (mehr …)
-
Einbringung von Grundstücken als gewerblicher Grundstückshandel
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 16.04.2013, Aktenzeichen: 8 K 2832/11, entschieden, dass die Einbringung von Grundstücken in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten beim Gesellschafter als gewerblicher Grundstückshandel zu bewerten sein kann. Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Aktenzeichen: X R 21/13).
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
-
Trotz Daten-CD Einstellung des Steuerstrafverfahrens mangels Tatverdacht
Die Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstelle ermittelten gegen einen hochbetagten Mandanten. Es bestehe der Verdacht der Steuerhinterziehung, da der Name meines Mandanten auf einer Daten-CD enthalten sei. Daraus gehe hervor, dass mein Mandant ein Konto in der Schweiz unterhalten habe. Entsprechende Kapitaleinkünfte habe er aber nicht erklärt.
Meine Akteneinsicht in die Ermittlungsakten ergab, dass den Strafverfolgern keine weiteren Umstände bekannt waren. Die Daten-CD enthielt insbesondere keinerlei Angaben zur Dauer der Geschäftsbeziehung zur Bank, zu Vermögensbeständen oder gar Kontobewegungen.
Ein hinreichender Tatverdacht ließ sich daraus meines Erachtens nicht ableiten. Ich regte daher an, das Steuerstrafverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdacht einzustellen, was auch geschah.
-
Keine Haftung nach § 71 AO bei Subventionsbetrug
Wer einen Subventionsbetrug begeht, haftet nicht nach § 71 AO für die zu Unrecht gewährte Investitionszulage. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19.12.2013, Az. III R 25/10. Damit änderte der 3. Senat des BFH – wie mit Beschluss vom 05.07.2012 angekündigt – seine Rechtsprechung.
Zudem könne – wie der BFH feststellte – ein deliktischer Schadensersatzanspruch nicht mittels Haftungsbescheid geltend gemacht werden.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht