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Finanzgerichtsverfahren: Mindeststreitwert jetzt 1.500 €

Im finanzgerichtlichen Verfahren beträgt der Mindeststreitwert nicht mehr wie bisher 1.000 €, sondern 1.500 €. Per 01.08.2013 lautet § 52 Abs. 4 Nr. 1 GKG: (4) In Verfahren 1. vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit, mit Ausnahme der Verfahren nach § 155 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung und der Verfahren in Kindergeldangelegenheiten,…
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