Steuerhinterziehung: Kirchensteuer kein Hinterziehungsobjekt (mehr)
Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob auch Kirchensteuern hinterzogen werden können. Hinterziehungsobjekt im Sinne von § 370 AO sind „Steuern“, definiert in § 3 Abs. 1 bis 3 AO. Kirchensteuern sind aber keine Steuern im Sinne von § 370 AO, da sie nicht durch Bundesrecht oder…
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