Tag Archive: Hauptsache

AdV-Gegenstandswert: 25 % beim 6. Senat des Sächsischen Finanzgerichts

An anderer Stelle wies ich darauf hin, dass der BFH in ständiger Rechtsprechung bei Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) als Streitwert weiterhin (nur) 10 % des Hauptsachestreitwertes ansetzt. Einige Finanzgerichte sehen das anders und setzen – analog zu Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten – den Streitwert bzw….
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AdV-Streitwert weiterhin nur 10 % des Hauptsachestreitwertes

Bei Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Steuerbescheides setzt der Bundesfinanzhof (BFH) als Streitwert weiterhin nur 10 % des Hauptsachestreitwertes an (BFH, Beschl. v. 17.11.2011, IV S 15/10). Der BFH führt aus: Der Streitwert in einem Verfahren wegen AdV ist unter Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung des BFH grundsätzlich mit…
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