Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: Grunderwerbsteuer

  • Weihnachtsbäume nicht grunderwerbsteuerpflichtig

    Klingt zunächst kurios – was haben Weihnachtsbäume mit der Grunderwerbsteuer zu tun? Ihnen sind sicherlich Grundstücke bekannt, auf denen Weihnachtsbäume „gezüchtet“ werden, meist zum Selbst-Schlagen bzw. -Absägen.

    Grundstücksveräußerung unterliegt Grunderwerbsteuer

    Kauft jemand ein Grundstück, dann fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an. Bemessungsgrundlage ist normalerweise die Gegenleistung (Kaufpreis). Fraglich ist, ob der anteilige Kaufpreis, der auf die gepflanzten Weihnachtsbäume (und nicht auf das Grundstück selbst) entfällt, mit zur Bemessungsgrundlage gehört oder nicht.

    Weihnachtsbäume gehören nicht in Bemessungsgrundlage

    Das Finanzamt hatte das im Streitfall bejaht und die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtkaufpreis festgesetzt.

    Die dagegen vor dem Finanzgericht geführte Klage hatte Erfolg und auch der Bundesfinanzhof (BFH) gab dem Kläger Recht. Zwar gehörten auch wesentliche Bestandteile zum Grundstück und in die Bemessungsgrundlage. Allerdings handele es sich bei den Weihnachtsbaumkulturen um Scheinbestandteile, die nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen seien (BFH, 23.02.2022, II R 45/19).

  • Steuerstrafverfahren und Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Grunderwerbsteuergesetz

    Hin und wieder stellt ein Mandant die Frage, ob ein laufendes steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren der Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 22 GrEStG entgegen steht.

    Beispiel

    Gegen den Mandanten wurde ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet (Vorwurf: Hinterziehung von ESt, USt und GewSt). Demnächst möchte er sich ein Hausgrundstück kaufen. Er befürchtet, dass ihm das Finanzamt mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren die Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigern könnte.

    Das laufende Steuerstrafverfahren steht dem Grundstückserwerb nicht entgegen. Gemäß § 22 Abs. 2 S. 1 GrEStG besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Bescheinigung, wenn die Grunderwerbsteuer – nur um diese Steuerart geht es – für das zukünftig zu erwerbende Grundstück ans Finanzamt bezahlt wurde („Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn …“). Andere Steuern oder gar laufende (Steuer-)Strafverfahren dürfen dabei keine Rolle spielen.

    Praxistipp

    Für den Fall, dass sich das Finanzamt mit Blick auf ein laufendes Steuerstrafverfahren weigern sollte, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen, kann man rechtlich dagegen vorgehen (Einspruch, Klage vor dem Finanzgericht).

  • Grunderwerbsteuer: BFH zum „einheitlichen Erwerbsgegenstand“

    Der Bundesfinanzhof (BFH) legte mit Urteil vom 25.01.2017, Az. II R 19/15, eine neue Entscheidung zum „einheitlichen Erwerbsgegenstand“ bzw. „einheitlichen Vertragswerk“ bei der Grunderwerbsteuer vor.

    Wenn der Erwerber eines Grundstücks beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags hinsichtlich des „Ob“ und „Wie“ der Bebauung gebunden sei, dann werde das erworbene Grundstück erst dann im bebauten Zustand Gegenstand des Erwerbsvorgangs, wenn der Bauerrichtungsvertrag geschlossen wird. Der Abschluss des Bauerrichtungsvertrags sei ein nachträgliches Ereignis, welches die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer auf den Zeitpunkt des Grundstückserwerbs dahingehend verändere, dass zu den Kosten des Grundstückserwerbs nunmehr auch die Baukosten hinzutreten.

  • Keine verlängerte Festsetzungsfrist bei Verletzung der Anzeigepflicht eines Notars

    Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 03.03.2015, Az. II R 30/13, dass eine leichtfertige Verletzung der Anzeigepflichten des Notars aus § 18 GrEStG nicht zu einer Verlängerung der Frist für die Festsetzung von Grunderwerbsteuer gegenüber dem Steuerpflichtigen auf fünf Jahre führt.

  • Grunderwerbsteuer: Erbengemeinschaft als selbständiger Rechtsträger

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12.02.2014, Az.: II R 46/12, entschieden, dass eine Erbengemeinschaft grunderwerbsteuerrechtlich ein selbständiger Rechtsträger sein kann.

    Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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