Ausweitung der TKÜ bei Steuerhinterziehung
Gemäß § 100a Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 a) StPO a. F. war die Telekommunikationsüberwachung im Fall einer Steuerhinterziehung nur zulässig, wenn die Steuerhinterziehung „unter den in § 370 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 genannten Voraussetzungen“ begangen wurde (also bandenmäßige Hinterziehung von Umsatz- oder…
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