Am 12.05.2015 nahm ich am Seminar „Neuregelung der Selbstanzeige zum 1. Januar 2015“ teil. Schwerpunkt waren die neuen Sperrgründe und der überarbeitete Strafzuschlag.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Steueranwalt Leipzig | Steuerstreit und Steuerstrafverteidigung
Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit
Am 12.05.2015 nahm ich am Seminar „Neuregelung der Selbstanzeige zum 1. Januar 2015“ teil. Schwerpunkt waren die neuen Sperrgründe und der überarbeitete Strafzuschlag.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Am 21.04.2015 traf sich der Fachkreis Steuerrecht des Leipziger Anwaltvereins. Ich selbst hielt einen Vortrag zum Thema “Amtshaftung des Finanzamtes (Grundzüge)”.
Gemäß § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO wirkt die Selbstanzeige nicht strafbefreiend, wenn
„eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste“
Bei den „Steuer-CD-Fällen“ – Ankauf von Steuerdaten durch die Finanzbehörden – ist streitig, ab welchem Zeitpunkt von einer „Tatentdeckung“ in diesem Sinne gesprochen werden kann. (mehr …)
Heute erhielt ich ein Werbeschreiben des Verlages C.H.Beck für ein Probeabo der Zeitschrift „Deutsches Steuerrecht“ (DStR) ein. Darüber habe ich etwas die Stirn gerunzelt, da ich die DStR dort seit 2013 im Abo beziehe. Offensichtlich gibt es in der Werbemaschinerie bei C.H.Beck keine entsprechende Filterfunktion.
Aber die Aufmachung des Werbeschreibens mit „Pflichtlektüre für Steuerberater“ unter Verweis auf BGH, Urteil v. 25.9.2014 – IX ZR 199/13, weckte dennoch mein Interesse. Bisher wurde in der DStR-Werbung nämlich immer (nur) auf ein OLG-Urteil verwiesen, wonach der Steuerberater verpflichtet sei, die DStR zu lesen. (mehr …)
Am 14.05.2015 besuchte ich den Vortrag von Herrn Stefan Reichhold zum Thema „Die entgeltliche Übertragung ungewisser Verpflichtungen in der Steuerbilanz – Werkstattbericht aus einer Dissertation“ im Rahmen der Vortragsreihe des Sächsischen Steuerkreises. Zuvor fand die Mitgliederversammlung des Sächsischen Steuerkreises statt.
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Insbesondere bei hohen Streitwerten könnte jetzt die Liquidität des Mandanten noch stärker als bisher darüber (mit-)entscheiden, ob er eine Klage zum Finanzgericht erhebt oder nicht.
Bisher wurde bei Einreichung einer Klage beim Finanzgericht eine vorläufige Gerichtsgebühr fällig, die vom Gericht auf Basis des Mindeststreitwerts i. H. v. 1.500 € (bis 31.07.2013: 1.000 €) berechnet wird. Das entspricht einer Gebühr in Höhe von 284 € (bis 31.07.2013: 220 €).
Ab 01.04.2015 finden Sie mich im neuen Büro unter der Anschrift
direkt neben dem Zoo (gegenüber Elefantengehege).
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Streit mit dem Finanzamt zahlt sich aus.
Der Fall
Mein Mandant ist Key Account Manager bei einem weltweit tätigen Unternehmen, das Medizinprodukte herstellt. Er nutzte das Dachgeschoss seines Einfamilienhauses für seine beruflichen Zwecke, insbesondere zur Schulung von Außendienstmitarbeitern, zur Produktpräsentation vor Kunden und zur Aufbewahrung bzw. Lagerung von medizinischen Instrumenten. Das Dachgeschoss ist eine vom häuslichen Wohnbereich im Erdgeschoss abgegrenzte Nutzungseinheit. Diese Räume lassen sich separat verschließen und über einen Treppenaufgang betreten, ohne dass zugleich der häusliche Wohnbereich im Erdgeschoss betreten werden muss.
Für das Jahr 2008 machte mein Mandant für die beruflich genutzten Räume im Dachgeschoss Werbungskosten in Höhe von 23.353,00 € geltend. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um Renovierungskosten. (mehr …)
Am 02.03.2015 nahm ich am Seminar „Ordnungsgemäße Kassenführung und digitaler Zugriff im Lichte der neuen GoBD – Beratungshinweise und Handlungsempfehlungen“ teil. Schwerpunkt waren die neuen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ des Bundesfinanzministeriums vom 14.11.2014.
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Am 03.02.2015 traf sich der Fachkreis Steuerrecht des Leipziger Anwaltvereins. Kollege Rechtsanwalt und Steuerberater Tobias Thum aus Leipzig hielt einen Vortrag zum Thema “Fallstricke in der Umsatzsteuer – Die unterschiedliche Behandlung gleicher Sachverhalte durch verschiedene Finanzämter.”
Am 01.01.2015 sind die Verschärfungen im Recht der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Kraft getreten. Zu Einzelheiten siehe meine Übersicht unter Selbstanzeigeberatung.
Fundstelle: Bundesgesetzblatt I 2014, Seite 2415f. vom 30.12.2014
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Das Niedersächsische Finanzgericht hat im Klageverfahren 5 K 40/14 dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukommen kann (siehe Pressemitteilung vom 13.11.2014).
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