Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: Finanzgericht

  • Betriebsprüfung: Anspruch auf Überlassung (elektronischer) Kalkulationsunterlagen

    Das FA ist grundsätzlich verpflichtet, vom Betriebsprüfer vorgenommene Kalkulationen in elektronischer Form – z. B. eine Excel-Datei – (und nicht nur in Papierform) vorzulegen, damit der Steuerpflichtige sie überprüfen kann. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 25.07.2016 (Az. X B 213/15 und X B 4/16).

    Diese Frage bedürfe keiner höchstrichterlichen Klärung mehr, so dass die Revision nicht zugelassen wurde. Zur Begründung verwies der BFH u. a. auf seine Entscheidung zum Zeitreihenvergleich, wonach auch die spezifischen „Daten“, auf denen der Zeitreihenvergleich basiere, offengelegt werden müssen (BFH, Urteil vom 25.03.2015, X R 20/13).

  • Falscher Adressat: Finanzamt muss Umsatzsteuerbescheide für nichtig erklären

    Umsatzsteuerbescheide für eine (zweigliedrige) GbR

    Mein Mandant erhielt Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2007-2009, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrafen, an der mein Mandant in diesen Jahren neben einem weiteren Gesellschafter beteiligt war. Die Umsatzsteuerbescheide waren an meinen Mandanten mit dem Zusatz „Für Sozietät … & …“ adressiert.

    Die GbR bestand aus zwei Gesellschaftern („zweigliedrige GbR“). Mein Mandant schied durch Kündigung zum 31.12.2009 aus der GbR aus. Nach dem Sozietätsvertrag geht in diesem Fall „das Vermögen der Gesellschaft … ohne Liquidation mit Aktiva und Passiva auf die verbleibenden Sozien über“, hier auf den letzten Gesellschafter.

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  • Vorschau: Vortrag zur Haftung im Steuerrecht am 22.09.2017

    Im Rahmen des 12. Leipziger Steuerfachtages werde ich am 22.09.2017 einen Vortrag zum Thema „Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen zur Haftung im Steuerrecht“ halten.

  • Versuchte Steuerhinterziehung: Ermittlungsverfahren mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt

    Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, die Einkommensteuererklärung für 2012 nicht abgegeben und dadurch versucht zu haben, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 30.000 € verkürzt zu haben. Die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) beabsichtigte daher, beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl gegen meinen Mandanten zu beantragen.

    Nachdem ich mich als Verteidiger bestellt, Akteneinsicht genommen und nach Auswertung der Akten gegenüber der BuStra Stellung genommen hatte, stellte die BuStra das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein. (mehr …)

  • Festsetzungsverjährung und Ablaufhemmung bei Fahndungsprüfung

    Der BFH hat in einem Beschluss vom 16.03.2016, Az. V B 89/15, bestätigt, dass der Erlass von Änderungsbescheiden im Anschluss an eine Steuerfahndungsprüfung gemäß § 171 Abs. 5 AO (Ablaufhemmung) grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung zulässig ist. Es komme somit nicht darauf an, dass die Änderungsbescheide innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Abschluss der Ermittlungen ergehen oder ihre Umsetzung über einen längeren Zeitraum unterbleibt. Eine zeitliche Grenze für den Erlass von Änderungsbescheiden im Anschluss an Fahndungsmaßnahmen werde nur durch den Eintritt der Verwirkung gezogen.

  • Keine Drittwirkung der Steuerfestsetzung bei Vorbehalt der Nachprüfung

    Lesetipp: Rose, Dirk, Haftung im Steuerrecht – Keine Drittwirkung der Steuerfestsetzung nach § 166 AO im Haftungsverfahren, wenn ein Vorbehalt der Nachprüfung besteht? – Anmerkung zu BFH, Urt. v. 22.04.2015 – XI R 43/11, BStBl. II 2015, 755 = DStRE 2015,941, in: DStR 2016, 1152

  • Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO: Änderung des AEAO

    Durch BMF-Schreiben vom 23.05.2016 wurden im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) Erläuterungen zur Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO eingefügt. Insbesondere ist eine Abgrenzung zur Selbstanzeige (§ 371 AO) enthalten.

  • Steuerstrafverfahren gegen China-Restaurant-Inhaber gemäß § 153 StPO eingestellt

    Gegen den Inhaber eines China-Restaurants wurde 2013 ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, das jetzt sein erfreuliches Ende fand.

    Ausgangspunkt: Betriebsprüfung mit Zuschätzung

    Ausgangspunkt und Anlass der Ermittlungen war eine Betriebsprüfung für die Jahre 2005 bis 2007. Die Prüferin hatte laut Prüfungsbericht festgestellt, dass private Kosten für Zigaretten (es ging um ca. 1.000 bis 2.000 € pro Jahr) zu Unrecht als Wareneinkauf verbucht wurden. Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug seien insoweit zu Unrecht erfolgt. Des Weiteren habe eine durchgeführte Nachkalkulation zu erheblichen Differenzen zu den bisher erklärten Umsätzen geführt (Zuschätzung von 20.000 bis 30.000 € pro Jahr).

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  • Steuerberater bestreitet wider besseres Wissen den Zugang einer Einspruchsentscheidung

    Ein Mandant kam Anfang 2016 zu mir in die Beratung und legte eine Einspruchsentscheidung für die Jahre 2002-2004 vor. Die Einspruchsentscheidung datierte auf Ende 2012 (!). Er wolle dagegen Klage zum Finanzgericht erheben.

    Drei Jahre alte Einspruchsentscheidung

    Auf meine Frage, warum er denn erst jetzt – mehr als drei Jahre später – damit komme, teilte er folgendes mit: Im Rahmen einer aktuellen Betriebsprüfung habe der Prüfer auf die 2012er Einspruchsentscheidung verwiesen. Diese Einspruchsentscheidung sei dem Mandanten aber unbekannt gewesen. Auch sein Steuerberater habe die Einspruchsentscheidung nicht erhalten. Daher habe der Steuerberater eine Kopie der Einspruchsentscheidung beim Finanzamt angefordert, die Einspruchsentscheidung von dort erhalten und an den Mandanten Anfang 2016 weitergeleitet.

    Klageerhebung und Akteneinsicht

    Ich erhob für den Mandanten Klage zum Finanzgericht und beantragte Akteneinsicht. Das beklagte Finanzamt teilte mit, es könne keine Akten vorlegen, denn diese seien aufgrund des Ablaufs der Festsetzungsfrist bereits vernichtet worden. Daher habe das Finanzamt die Einspruchsentscheidung auch nicht Anfang 2016 an den Steuerberater übermitteln können. Der Vortrag sei insoweit also falsch.

    Steuerberater leugnet Erhalt der Einspruchsentscheidung

    Der Steuerberater, vom Mandanten ins Gebet genommen, beichtete ihm, dass er die Einspruchsentscheidung tatsächlich schon in 2012 erhalten habe. Versehentlich habe er diese aber nicht an den Mandanten weitergeleitet, sondern abgeheftet. Als die Betriebsprüfung auf die Einspruchsentscheidung zu sprechen kam, sei ihm das aufgefallen. Da ihm die Sache peinlich gewesen sei, habe er dem Mandanten gegenüber so getan, als habe er die Einspruchsentscheidung beim Finanzamt angefordert und von dort erhalten. Er, der Steuerberater, sei doch nicht davon ausgegangen, dass der Mandant klagen werde …

    Ich konnte dem Mandanten nur raten, die Klage zurückzunehmen, was auch geschah.

  • Seminar „Bilanzen lesen und verstehen“

    Am 26.04.2016 nahm ich am Seminar „Bilanzen lesen und verstehen (Grundlagen)“ teil. Etwas Auffrischung kann nie schaden.

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  • Verlust der Fluglizenz wegen Steuerhinterziehung

    Wer wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt wurde, dem kann die Verwaltungsbehörde die Zuverlässigkeitsbescheinigung gemäß § 7 LuftSiG versagen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 12.10.2015, Az. 6 S 24.15.

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  • Steuerhinterziehung: Hinterziehungszinsen auch auf hinterzogenen Solidaritätszuschlag

    Im Fall einer Steuerhinterziehung sind die hinterzogenen Steuern zu verzinsen. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.05.2015, Az. 9 V 9107/14, bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass Hinterziehungszinsen nicht nur auf die hinterzogene Einkommensteuer, sondern auch auf den hinterzogenen Solidaritätszuschlag anfallen. Einen dagegen gerichteten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wies das Finanzgericht ab.