„Weihnachtsfrieden“: Sachsens Finanzämter halten still
Die sächsischen Finanzämter werden – wie in jedem Jahr – auch in 2017 den „Weihnachtsfrieden“ grundsätzlich respektieren (Pressemitteilung des SMF vom 14.12.2017). Die sächsischen Finanzämter werden deshalb in der Zeit vom 21. Dezember bis einschließlich Neujahr von Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Auf den „Weihnachtsfrieden“ verlassen sollte man sich allerdings nicht….
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