Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: Fachanwalt

  • Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt Klagebefugnis

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Verfahren über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Bemessungsgrundlagen für Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz und für Absetzungen für Abnutzung nicht klagebefugt ist.

    @ BFH, Urteil vom 25.06.2009, IX R 56/08

    Fundstelle(n): BStBl II 2010, 202

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  • Scheinrenditen aus „Schneeballsystemen“ steuerpflichtig

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Gutschriften aus so genannten Schneeballsystemen dann zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, wenn der Betreiber des „Schneeballsystems“ bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre.

    Der BFH hat seine Rechtsprechung zum Thema „Schneeballsysteme“ konkretisiert und ausgeführt, dass es an der Leistungsbereitschaft des Betreibers des Schneeballsystems fehlen könne, wenn er auf einen Auszahlungswunsch des Anlegers hin eine sofortige Auszahlung ablehnt und stattdessen über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt.

    @ BFH, Urteil vom 16.03.2010, VIII R 4/07

    Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 1527

    Den geprellten Anlegern wird jedoch (teilweise) geholfen – siehe dazu die Pressemitteilung des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz vom 06.05.2010.

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  • Pfändungsschutzkonto oder herkömmlicher Kontenpfändungsschutz?

    Achtung: Dieser Artikel ist nicht mehr aktuell (Stand: 11.07.2012) und wird demnächst überarbeitet.

    Seit dem 01.07.2010 haben Schuldner die Möglichkeit, ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) umwandeln zu lassen. Dem Schuldner steht nach Einrichtung eines P-Kontos monatlich grundsätzlich ein pfändungsfreier Betrag in Höhe von 985,15 € zu (insbesondere bei Unterhaltsverpflichtungen auch ein höherer Betrag). Dieser Pfändungsschutz wird dann automatisch auch bei Pfändungen durch das Finanzamt beachtet. Beträgt das Nettoeinkommen des Schuldners also nicht mehr als 985,15 €, so ist es unpfändbar.

    Was aber, wenn der Schuldner ein höheres Nettoeinkommen als 985,15 € hat? Was passiert dann mit dem überschießenden Betrag? (mehr …)

  • Strafverteidigungskosten als Werbungskosten

    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kosten für eine Strafverteidigung Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein können (Urteil vom 15.04.2010, Az. 4 K 2699/06).

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  • Anfechtung einer Nießbrauchs- oder Wohnrechtsbestellung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Finanzamt nach dem Anfechtungsgesetz ein Anfechtungsrecht zusteht, wenn sich der Vollstreckungsschuldner am eigenen Grundstück ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht bestellt.

    @ BFH, Urteil vom 30.03.2010, VII R 22/09

    Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 1513

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  • Ablaufhemmung bei Selbstanzeige

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 9 AO beginnt, wenn die angezeigte Steuerverkürzung dem Grunde nach individualisiert werden kann, der Steuerpflichtige also Steuerart und Veranlagungszeitraum benennt und den Sachverhalt so schildert, dass der Gegenstand der Selbstanzeige erkennbar wird.

    @ BFH, Urteil vom 21.04.2010, X R 1/08

    Fundstelle(n): BStBl II 2010, 771

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  • Aufhebung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Steuerbescheid wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen oder Beweismittel zugunsten des Steuerpflichtigen nicht aufgehoben oder geändert werden darf, wenn das Finanzamt bei ursprünglicher Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht anders entschieden hätte.

    @ BFH, Urteil vom 22.04.2010, VI R 40/08

    Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 1520

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  • Steuerberater haftet für Geldstrafe des Mandanten

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15.04.2010, Az. IX ZR 189/09, entschieden, dass ein Steuerberater, der unrichtige Angaben bei der Steuererklärung seines Mandanten gemacht hat, verpflichtet ist, den durch eine verhängte Geldstrafe entstandenen Vermögensschaden des Mandanten zu ersetzen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn im Strafbefehlsverfahren wegen (vorsätzlicher) Steuerhinterziehung des Mandanten keine konkreten Feststellungen zur subjektiven Tatbestandsseite getroffen wurden.

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  • Rückabwicklung eines Anteilskaufs als rückwirkendes Ereignis

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.10.2009 entschieden, dass, wenn der Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft, der durch die Parteien des Kaufvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage tatsächlich und vollständig rückgängig gemacht wird, dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken kann (rückwirkendes Ereignis).

    @ BFH, Urteil vom 28.10.2009, IX R 17/09

    Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 741

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  • Betriebsprüfung bei Berufsgeheimnisträgern und unbestimmte Vorlageverlangen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.10.2009, Az. VIII R 78/05, entschieden, dass ein Verlangen des Finanzamtes zur Vorlage von Unterlagen in der Betriebsprüfung rechtswidrig und nicht vollstreckbar ist, wenn sich der Regelungsgehalt des Vorlageverlangens auch nicht durch Auslegung unter Berücksichtigung der dem Adressaten bekannten Umstände hinreichend klar ermitteln lässt. Darüber hinaus hat der BFH angemerkt, dass ein Vorlageverlangen in der Regel übermäßig und damit rechtswidrig ist, wenn es sich auf Unterlagen richtet, deren Existenz beim Steuerpflichtigen ihrer Art nach nicht erwartet werden kann.

    Schließlich hat der BFH zu Vorlageverweigerungsrechten von Berufsgeheimnisträgern (insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater) Stellung genommen: Vorlageverweigerungsrechte bestünden auch in der beim Berufsgeheimnisträger selbst stattfindenden Außenprüfung, jedoch könne das Finanzamt grundsätzlich die Vorlage der zur Prüfung erforderlich erscheinenden Unterlagen in neutralisierter Form verlangen.

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  • Bestimmte IT-Fachleute sind Freiberufler

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in 3 Urteilen vom 22.09.2009 entschieden, dass bestimmte IT-Fachleute als Freiberufler und nicht als Gewerbetreibende anzusehen sind.

    So könne ein Autodidakt, der über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die in Breite und Tiefe denen eines Diplom-Informatikers entsprechen, einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf ausüben, wenn er Betriebs- und Datenübertragungssysteme einrichtet und betreut (Az. VIII R 63/06) oder als Leiter von IT-Projekten tätig ist (Az. VIII R 79/06). Auch ein als Systemadministrator tätiger Diplom-Ingenieur für technische Informatik könne einen freien Beruf ausüben (Az. VIII R 31/07).

    Wesentlicher Grund für den Streit darüber, ob freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte vorliegen: Freiberufler sind mit ihren Einkünften aus selbständiger Tätigkeit – anders als Gewerbetreibende – nicht gewerbesteuerpflichtig.

    @ BFH, Urteil vom 22.09.2009, VIII R 63/06

    @ BFH, Urteil vom 22.09.2009, VIII R 79/06

    @ BFH, Urteil vom 22.09.2009, VIII R 31/07

    Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 497; 2010, 499 und 2010, 500

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  • Einspruchsrücknahme verstößt nicht gegen Treu und Glauben

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die – für den Steuerpflichtigen günstige – Rücknahme eines Einspruchs nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße und vom Finanzamt nicht als eine illoyale Rechtsausübung angegriffen werden könne. Das Institut von Treu und Glauben habe nicht die Funktion, verfahrensmäßige Fehler des Finanzamtes aufzufangen.

    @ BFH, Urteil vom 05.11.2009, IV R 40/07

    Fundstelle(n): BStBl II 2010, 720

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