Tag Archive: EÜR

Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Unternehmer müssen bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen und die Vorauszahlung entrichten. Ist Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat, dann ist die Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember bis zum 10.01. des Folgejahres zu entrichten. In welche Einnahmen-Überschuss-Rechnung? In der Praxis kommt es bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern immer wieder zum Streit…
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Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR

Durch Urteil vom 16.11.2011, Aktenzeichen: X R 18/09, hat der Bundesfinanzhof (BFH) die umstrittene Rechtsfrage geklärt, ob ein Einnahmen-Überschuss-Rechner verpflichtet ist, gegenüber dem Finanzamt die Anlage EÜR abzugeben. Dies hat der BFH bejaht. § 60 Abs. 4 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) stelle eine wirksame Rechtsgrundlage für die Pflicht zur Abgabe der…
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