Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: elektronisch

  • Elektronische Steuererklärung: Unzumutbarkeit bei Kleinstbetrieben

    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied mit Urteil vom 12.10.2016, Az. 2 K 2352/15, dass die Abgabe von Steuererklärungen in elektronischer Form bei Kleinstbetrieben unzumutbar sein kann.

    Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.10.2016, Az. 2 K 2352/15

  • Betriebsprüfung: Anspruch auf Überlassung (elektronischer) Kalkulationsunterlagen

    Das FA ist grundsätzlich verpflichtet, vom Betriebsprüfer vorgenommene Kalkulationen in elektronischer Form – z. B. eine Excel-Datei – (und nicht nur in Papierform) vorzulegen, damit der Steuerpflichtige sie überprüfen kann. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 25.07.2016 (Az. X B 213/15 und X B 4/16).

    Diese Frage bedürfe keiner höchstrichterlichen Klärung mehr, so dass die Revision nicht zugelassen wurde. Zur Begründung verwies der BFH u. a. auf seine Entscheidung zum Zeitreihenvergleich, wonach auch die spezifischen „Daten“, auf denen der Zeitreihenvergleich basiere, offengelegt werden müssen (BFH, Urteil vom 25.03.2015, X R 20/13).

  • FG Sachsen-Anhalt nimmt am elektronischen Rechtsverkehr teil

    Seit dem 15.12.2015 nimmt auch das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Dessau-Roßlau) am elektronischen Rechtsverkehr teil. Klagen und Anträge können daher per EGVP eingereicht werden.

    Der Slogan: „Wir stehen früher auf“ passt trotzdem nicht. Denn das Sächsische Finanzgericht (Leipzig) ist beispielsweise schon seit Dezember 2012 per EGVP erreichbar.

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  • Bloßer Verweis auf CD-ROM mit Videoaufzeichnungen im Strafurteil

    Wenn ein Angeklagter in einem Strafverfahren verurteilt wird, muss das Urteil verschiedenen gesetzlichen Vorgaben genügen. Insbesondere müssen gemäß § 267 Abs. 1 StPO

    die Urteilsgründe die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden. Soweit der Beweis aus anderen Tatsachen gefolgert wird, sollen auch diese Tatsachen angegeben werden. Auf Abbildungen, die sich bei den Akten befinden, kann hierbei wegen der Einzelheiten verwiesen werden.

    Der Bundesgerichtshof musste sich in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 02.11.2011, Az. 2 StR 332/11) damit auseinanderzusetzen, ob in einem Strafurteil zu den Einzelheiten einer Videoaufzeichnung lapidar auf die bei den Gerichtsakten befindliche CD-ROM verwiesen werden durfte, auf der die Videoaufzeichnung gespeichert war. Dies hat der Bundesgerichtshof verneint.

    In der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches liegt keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO … Selbst wenn man von dem Begriff [gemeint sind „Abbildungen“, Anm. d. Verf.] … grundsätzlich auch Filme umfasst sieht …, setzt eine Bezugnahme nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO aber voraus, dass diese selbst Aktenbestandteil geworden sind. Dies ist jedenfalls bei auf elektronischen Medien gespeicherten Bilddateien nicht der Fall. Bei diesen wird nicht der Film als solcher und damit das durch das menschliche Auge unmittelbar wahrnehmbare Geschehen, Bestandteil der Akten, sondern es bedarf für die Wahrnehmung der Vermittlung durch das Speichermedium sowie weiterer technischer Hilfsmittel, die das Abspielen ermöglichen.

    Somit war die Videoaufzeichnung nicht Bestandteil der Urteilsgründe geworden, was grundsätzlich einen Revisionsgrund darstellt.

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  • Elektronische Klageschrift mit monetär beschränkter Signatur

    Ein elektronisch übermittelter bestimmender Schriftsatz (Klageschrift) ist wirksam, auch wenn die dabei verwendete qualifizierte elektronische Signatur monetär beschränkt ist.

    @ Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 18.10.2006, XI R 22/06

    Fundstelle(n): BStBl II 2007, 276

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